Einstellung in nachrichten dienstlicher Behörde Ü2

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
KaptnBalu89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung in nachrichten dienstlicher Behörde Ü2

Hallo,

Person A hat die Möglichkeit in einer nachrichten dienstlichen Behörde zu arbeiten, die Vorstellungsgespräche verliefen allesamt erfolgreich.

Nun wurde Person A mitgeteilt, das noch eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden muss (Ü2 um genau zu sein).

Nun die Frage: werden in der Ü2 auch Ordnungswidrigkeiten beleuchtet? Person A ist keinesfalls vorbestraft, hatte aber hier und da ein paar Ordnungswidrigkeiten, worauf Person A Strafe zahlen musste (Wildpinkeln z.B.)

Sind diese Ordnungswidrigkeiten auch im Bundeszentralregister eingetragen? Oder sind Ordnungswidrigkeiten generel kein Bestandteil einer Sicherheitsüberprüfung? Oder gibt es manche Ordnungswidrigkeiten welche von Relevanz sind und andere widerum nicht?

vielen Dank
KB

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Sind diese Ordnungswidrigkeiten auch im Bundeszentralregister eingetragen? Nein.
Oder sind Ordnungswidrigkeiten generel kein Bestandteil einer Sicherheitsüberprüfung? Das kann man so nicht sagen - es werden schlicht auch die bei der Polizei erfaßten Daten überprüft: Da könnte auch was von "Wildpinkeln" stehen, falls die entsprechende Anzeige von der Polizei kam. Die Frage wäre nun, wie bei jeder SÜ: Erregt das Zweifel an der gebotenen Zuverlässigkeit? Ist man für fremde Dienste erpressbar? Bestehen dadurch Zweifel an der Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Das kann man wohl alles verneinen...
Oder gibt es manche Ordnungswidrigkeiten welche von Relevanz sind und andere widerum nicht? Klar - die Teilnahme an einer verbotenen extremistischen Versammlung ist ja auch eine Ordnungswidrigkeit: Und diese dürfte dann Zweifel an der Verfassungstreue begründen können...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
KaptnBalu89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Ich möchte mich nun sicherheitshalber mit einem Rechtsanwalt kurzschließen, damit er letztendlich meine Situation professionell beleuchten kann und mir sagen kann wie meine Chancen sind die SÜ2 zu bestehen.

Welchen Anwalt muss ich da kontaktieren? Es gibt ja viele verschiedene Ausrichtunge und Spezialisierungen von Anwälten, weiß nicht welcher hier der "richtige" ist.

Besten Dank euch!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ob der Anwalt eine Kristallkugel hat zum Wahrsagen, das wage ich zu bezweifeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wieso musst du das vorher wissen? Was für ein Risiko besteht für dich, es einfach drauf ankommen zu lassen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KaptnBalu89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Grund weshalb ich es vorher abklären möchte ist folgender: Die SÜ startet erst, bei Arbeitsbeginn von mir in der Behörde. Arbeitsbeginn wäre der 1 Jan (bzw. 4 Jan.) wenn ich diese Woche den Vertrag unterschreibe.

Die SÜ2 dauert (laut Google) zwischen 3 und 6 Monate, und bei Nicht Bestehen fliegt man wieder raus (Probezeit).
Daher möchte ich mir vorher eine fachkundige Meinung einholen, zwecks Risikominderung.

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