Hallo,
Person A hat die Möglichkeit in einer nachrichten dienstlichen Behörde zu arbeiten, die Vorstellungsgespräche verliefen allesamt erfolgreich.
Nun wurde Person A mitgeteilt, das noch eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden muss (Ü2 um genau zu sein).
Nun die Frage: werden in der Ü2 auch Ordnungswidrigkeiten beleuchtet? Person A ist keinesfalls vorbestraft, hatte aber hier und da ein paar Ordnungswidrigkeiten, worauf Person A Strafe zahlen musste (Wildpinkeln z.B.)
Sind diese Ordnungswidrigkeiten auch im Bundeszentralregister eingetragen? Oder sind Ordnungswidrigkeiten generel kein Bestandteil einer Sicherheitsüberprüfung? Oder gibt es manche Ordnungswidrigkeiten welche von Relevanz sind und andere widerum nicht?
vielen Dank
KB
Einstellung in nachrichten dienstlicher Behörde Ü2
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sind diese Ordnungswidrigkeiten auch im Bundeszentralregister eingetragen? Nein.
Oder sind Ordnungswidrigkeiten generel kein Bestandteil einer Sicherheitsüberprüfung? Das kann man so nicht sagen - es werden schlicht auch die bei der Polizei erfaßten Daten überprüft: Da könnte auch was von "Wildpinkeln" stehen, falls die entsprechende Anzeige von der Polizei kam. Die Frage wäre nun, wie bei jeder SÜ: Erregt das Zweifel an der gebotenen Zuverlässigkeit? Ist man für fremde Dienste erpressbar? Bestehen dadurch Zweifel an der Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Das kann man wohl alles verneinen...
Oder gibt es manche Ordnungswidrigkeiten welche von Relevanz sind und andere widerum nicht? Klar - die Teilnahme an einer verbotenen extremistischen Versammlung ist ja auch eine Ordnungswidrigkeit: Und diese dürfte dann Zweifel an der Verfassungstreue begründen können...
Hallo,
vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Ich möchte mich nun sicherheitshalber mit einem Rechtsanwalt kurzschließen, damit er letztendlich meine Situation professionell beleuchten kann und mir sagen kann wie meine Chancen sind die SÜ2 zu bestehen.
Welchen Anwalt muss ich da kontaktieren? Es gibt ja viele verschiedene Ausrichtunge und Spezialisierungen von Anwälten, weiß nicht welcher hier der "richtige" ist.
Besten Dank euch!
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Ob der Anwalt eine Kristallkugel hat zum Wahrsagen, das wage ich zu bezweifeln.
wirdwerden
Hallo,
wieso musst du das vorher wissen? Was für ein Risiko besteht für dich, es einfach drauf ankommen zu lassen?
Stefan
Hallo,
der Grund weshalb ich es vorher abklären möchte ist folgender: Die SÜ startet erst, bei Arbeitsbeginn von mir in der Behörde. Arbeitsbeginn wäre der 1 Jan (bzw. 4 Jan.) wenn ich diese Woche den Vertrag unterschreibe.
Die SÜ2 dauert (laut Google) zwischen 3 und 6 Monate, und bei Nicht Bestehen fliegt man wieder raus (Probezeit).
Daher möchte ich mir vorher eine fachkundige Meinung einholen, zwecks Risikominderung.
Und jetzt?
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