Hallo,
für wie wahrscheinlich haltet ihr eine Einstellung
des Verfahrens bei folgendem Sachverhalt?
- Kreditkartenbetrug in ca. 80 Fällen (fremde Kartendaten für online-Einkäufe benutzt)
- Taten verteilt über 4 Monate
- Schadenssumme ca. 1000 €
Eine Erstattung der Schadenssumme erfolgte unmittelbar nach Bekanntwerden der Anzeige.
Vielen Dank
Einstellung nach §153 / §153a StPO ?
26. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. Oktober 2017 | 13:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung nach §153 / §153a StPO ?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2017 | 13:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Und der Täter hat wieviel Vorstrafen?
#2
Antwort vom 26. Oktober 2017 | 13:52
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist leider nicht bekannt, also gehe ich mal von nicht vorbestraft aus....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2017 | 13:52
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist leider nicht bekannt, also gehe ich mal von nicht vorbestraft aus....
#4
Antwort vom 26. Oktober 2017 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Okay, nehmen wir das mal an. § 153 dürfte ausgeschlossen sein, § 153a wäre evtl. möglich, aber auch nicht sehr wahrscheinlich.
#5
Antwort vom 26. Oktober 2017 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:für wie wahrscheinlich haltet ihr eine Einstellung des Verfahrens bei folgendem Sachverhalt?
Bei 80 Fällen? ... 5% ... und auch die nur wegen der rel. geringen Gesamtschadenssumme und der bereits erfolgten Wiedergutmachung.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.10.2017 17:39
#6
Antwort vom 27. Oktober 2017 | 07:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann hoffe ich mal auf Gerechtigkeit....
Und jetzt?
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