Einstellung nach §153 / §153a StPO ?

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
*Anonym*
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung nach §153 / §153a StPO ?

Hallo,

für wie wahrscheinlich haltet ihr eine Einstellung des Verfahrens bei folgendem Sachverhalt?

- Kreditkartenbetrug in ca. 80 Fällen (fremde Kartendaten für online-Einkäufe benutzt)
- Taten verteilt über 4 Monate
- Schadenssumme ca. 1000 €

Eine Erstattung der Schadenssumme erfolgte unmittelbar nach Bekanntwerden der Anzeige.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Und der Täter hat wieviel Vorstrafen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
*Anonym*
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist leider nicht bekannt, also gehe ich mal von nicht vorbestraft aus....

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#3
 Von 
*Anonym*
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist leider nicht bekannt, also gehe ich mal von nicht vorbestraft aus....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Okay, nehmen wir das mal an. § 153 dürfte ausgeschlossen sein, § 153a wäre evtl. möglich, aber auch nicht sehr wahrscheinlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
für wie wahrscheinlich haltet ihr eine Einstellung des Verfahrens bei folgendem Sachverhalt?


Bei 80 Fällen? ... 5% ... und auch die nur wegen der rel. geringen Gesamtschadenssumme und der bereits erfolgten Wiedergutmachung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.10.2017 17:39

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#6
 Von 
*Anonym*
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann hoffe ich mal auf Gerechtigkeit....

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