Hallo,
ein aufgrund meiner Strafanzeige eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt. Die Einstellung erfolgte bereits letztes Jahr, die Staatsanwaltschaft hat mich aber, wie immer, nicht darüber informiert.
Auf Nachfrage wurde mir nun die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt, anbei ist die Rechtsbelehrung wegen der zweiwöchigen Möglichkeit zur Beschwerde.
Meine Frage ist, ab wann genau die Frist beginnt. Im Gesetz steht nach "Bekanntmachung", ist damit in diesem Fall die Zustellung gemeint? Denn die Staatsanwaltschaft hat ihr Schreiben zurückdatiert, angeblich wurde das Schreiben nur ein Tag nach dem Absenden meiner Sachstandsanfrage erstellt (die Staatsanwaltschaft möchte ich erleben, die Anfragen noch am selben Tag bearbeitet). Ich habe das Schreiben jedoch 4 Wochen später erhalten.
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO - Wann beginnt die Frist für die Beschwerde
31. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2018 | 06:26
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 2x hilfreich)
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO - Wann beginnt die Frist für die Beschwerde
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Juli 2018 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:ist damit in diesem Fall die Zustellung gemeint?
Ja
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten