Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO - Wann beginnt die Frist für die Beschwerde

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO - Wann beginnt die Frist für die Beschwerde

Hallo,

ein aufgrund meiner Strafanzeige eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Einstellung erfolgte bereits letztes Jahr, die Staatsanwaltschaft hat mich aber, wie immer, nicht darüber informiert.

Auf Nachfrage wurde mir nun die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt, anbei ist die Rechtsbelehrung wegen der zweiwöchigen Möglichkeit zur Beschwerde.

Meine Frage ist, ab wann genau die Frist beginnt. Im Gesetz steht nach "Bekanntmachung", ist damit in diesem Fall die Zustellung gemeint? Denn die Staatsanwaltschaft hat ihr Schreiben zurückdatiert, angeblich wurde das Schreiben nur ein Tag nach dem Absenden meiner Sachstandsanfrage erstellt (die Staatsanwaltschaft möchte ich erleben, die Anfragen noch am selben Tag bearbeitet). Ich habe das Schreiben jedoch 4 Wochen später erhalten.

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
ist damit in diesem Fall die Zustellung gemeint?


Ja

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