Einstellung oder Verfahren

20. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
megalan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung oder Verfahren

Hallo, habe eine Frage die für mich sehr wichtig ist. Anfang Dezember musste ich wegen "angeblichen" Warenbetrugs 70 EUR, zwecks Vorladung zur Polizei. Die Ware wurde 100%ig abgeschickt und wir haben uns auch mit dem Käufer geeinigt, es erfolgte so zu sagen eine Überschneidung. War bei der Polizei, habe die Belege ect. abgegeben.

Nun wollte ich wissen wie es nun weiter geht. Wenn das ganze Eingestellt wir, erhalte ich eine Benachrichtigung??


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten Sie Bescheid bei einer Einstellung des Verfahrens.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zutreffende Antwort nach zwei Minuten und zwei Sekunden. Schneller gehts nicht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

*haha* ;)


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

;)

0x Hilfreiche Antwort

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