Einstellung und dann doch nicht?

2. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)
Einstellung und dann doch nicht?

Ich habe mal eine dringende Frage. Mein Sohn hat vor einiger Zeit Mist gebaut. Nun hat er mit Schreiben vom 23.01. die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft bekommen, die Sache ist wegen Geringfügigkeit eingestellt. Heute aber erhalten wir vom Amtsgericht eine ANKLAGESCHRIFT, die von einem ANDEREN Staatsanwalt, als dem, der uns mitteilte, die Sache ist eingestellt, erstellt wurde. Diese Anklageschrift wurde am 21.01. erstellt, also 2 Tage bevor uns der andere Staatsanwalt mitteilte, die Sache ist eingestellt. Seltsamerweise ist das Aktenzeichen EIN ANDERES, obwohl es sich definitiv um selbige Sache handelt (Tatdatum usw. und Tatbestand ist exakt identisch).
Ich frage mich jetzt, ob ich als Erziehungsberechtigter beim Amtsgericht Einwand gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen soll unter Hinweis auf die Einstellung der Sache, wie gesagt, anderes Akzenzeichen.
Oder kann es jetzt sein, dass sich die Staatsanwälte uneinig sind und die Sache jetzt, weil der Staatsanwalt, der 2 Tage vorher die Anklageschrift erstellt hat, nun doch zur Verhandlung kommen würde? Was würdet Ihr denn so machen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei der StA nachfragen, was da los ist...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)

Gibt es denn so was wie einen §en, nach dem eine Sache, wenn Sie eingestellt wurde, dann nicht gleichzeitig zur Anklage gebracht werden kann?

Oder kann ein anderer Staatsanwalt, wenn er denn eine andere Meinung hat als sein Kollege, die Sache zur Anklage bringen, wenn sein Kollege das einstellt...

und das Gericht: Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt sagen würde, die Sache ist doch eingestellt, muss sich der Richter dann daran halten oder kann er trotzdem das Hauptverfahren eröffnen.

Irgenwie leuchtet mir das jetzt nicht ein...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Irgendwas ist da ganz gewaltig schiefgelaufen. Das kann nämlich nicht sein!! Es muss sich um einen Irrtum handeln.

Ich weiß ja nicht um welchen Fall es geht, weil Sie dazu nicht geschrieben haben. Vielleicht wurde ihr Sohn von zwei unterschiedlichen Personen bei unterschiedlichen polizeirevieren angezeigt. Dann wurden 2 Vorgänge angelegt und die Aktebn landeten dann bei unterschiedlichen Staatsanwälten. Der eine wollte einstellen und der andere nicht..

Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, was da passiert sein könnte.

Wie auch immer, das wird ihnen nichts nutzen.

Wenn Sie jetzt die Anklegschrift bekommen haben, dann haben Sie ja eine Woche zeit, Einwendungen dem gericht mitzuteilen. teilen Sie dem gericht mit, dass ein anderer Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat. Vielleicht wird das gericht dann das Hauptverfahren nicht eröffnen.
Sie müssen auf alle Fälle nachfragen !

Gruß justice

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten.

Ich werde am Montag bei der Staatsanwaltschaft anrufen und mal nachfragen. Außerdem werde ich dem Gericht faxen mit einem Hinweis auf den Brief, in dem die EInstellung der Sache mitgeteilt wurde.

Vielleicht ist die Sache über 2 Polizeistationen gelaufen... ich hoffe nur sehr, dass mein Sohn die Sache jetzt eingestellt bekommt und das Gericht jetzt keine Hauptverhandlung eröffnet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ich werde am Montag bei der Staatsanwaltschaft anrufen


ich würde mich direkt an das gericht wenden, weil nur das Gericht wird jetzt noch entscheiden, was passiert.

Nehmen Sie Bezug auf die Anklageschrift und weisen Sie daraufhin, dass das verfahen von einem anderen StA eingestellt wurde. Fügen Sie gleichzeitig unbedingt eine Kopie des Einstellungsbescheids bei! dann wird das Gericht entscheiden.

Gruß justice

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe heute Morgen mal herumtelefoniert mit Gericht und Staatsanwaltschaft usw.

Eine andere Sache dabei ist ja auch die, selbst wenn die Sache versehentlich von 2 Polizeiinspektionen aus zur Staatsanwaltschaft gelaufen sein sollte und es trotz der Einstellung durch den einen Staatsanwalt nun zur Hauptverhandlung durch die Anklage des anderen Staatsanwalt kommen würde, durch die Einstellung ist ja ein Vermerk in der Erziehungskartei erfolgt. Wenn dieser nun vorhanden ist während in selbiger Sache eine Hauptverhandlung durchgeführt wird, so könnte meinem Sohn dies theoretisch bei der Festsetzung des Strafmaßes Nachteile bringen.

Es gab halt nur eine Tat. Ob ggf. bei der einen Sache nur eine Hälfte der Tat zur Anzeige gebracht wurde und bei der anderen Sache die GANZE Sache... mein Sohn hat sich bei der Polizeiinspektion auf alle ihm zur Last gelegten Beschuldigungen eingelassen. Wenn er also in der einen Sache eine Einstellung bekommen hat mit Eintrag in das Erziehungsregister und diese eingestellte Sache einen Teil des Gesamtspektrums der Sache umfasst, für die er nun angeklagt werden würde, so würde der Eintrag halt nicht schön sein, wenn die Richterin in die Erziehungskartei schaut. Denn es würde dann so wirken, als hätte er den selben Mist 2 Mal gebaut.

Auf jeden Fall... Erst hieß es von einem Dezernat der Staatsanwaltschaft "Es kann sich nur um verschiedene Dinge handeln" (dies ist das Dezernat, von dem aus die Sache eingestellt wurde), der Mitarbeiter vom anderen Dezernat aber sagte: "Ich gehe da jetzt mal runter und schau mir die Akte an, denn da müssen sich wohl die Herren Staatsanwälte dann schon einig werden" (dies ist das Dezernat, das die Anklageschirft verfasst hat.)

Was ich auch schade finde: Der Polizist, der meinen Sohn vernommen hatte, sagte ihm, er würde anregen, die Sache im Diversionsverfahren durchzuführen. Jetzt habe ich den mal gefragt, ob er denn diese Empfehlung gegeben hat, und er sagte plötzlich; Nein, ihm schien die Sache dafür nun doch nicht geeignet zu sein. Mein Sohn, der seit den ganzen Unannehmlichkeiten, die ihm durch die Sache entstanden sind, wirklich so scheint, als hätte er das nun kapiert, dass sein Verhalten absolut nicht in Ordnung ist und auch ins Denken gekommen ist, fragte mich dann: "Hat der Polizist mich denn dann belogen, Papa?" -- Was soll ich ihm sagen. Der Polizist sagte ihm bei der Vernehmung: "Wenn Du alles zugibst, dann werde ich ganz bestimmt vorschlagen, dass die Sache im Diversionsverfahren geregelt wird." ... Am Ende sagte er dann: "Ich glaube Dir das. Du hast mich hier wenigstens nicht belogen." War das nur ein Trick, um eine möglichst umfassende Aussage zu bekommen?

Klar, der Staatsanwalt entscheidet. Aber trotzdem: Die Empfehlung des Polizisten ist nie ausgesprochen worden.

Ich finde das alles etwas durcheinander. Nun bin ich ja nur der Vater des Beschuldigten, aber als Vater will man halt das Beste für den Sohnemann...

Dem Gericht habe ich gefaxt mit einer Kopie des einen Einstellungsbescheids. Die Rechtspflegerin sagte mir, sie legt das der Jugendrichterin vor.

-- Editiert von diplomat777 am 04.02.2008 12:50:39

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ThomasWill
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Was da schief gelaufen sein sollte, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Der Polizeibeamte aber hat jedenfalls das gemacht, was man bei der Polizei halt so macht, weil man dafür angestellt ist und bezahlt wird.

Außerdem kann er ja vorher nicht wissen was der vermeintliche Täter gesteht, also kann er vorher gut "Versprechen" machen.

Jeder der bereits Erfahrungen mit der Polizei gesammelt hat weiß, dass er beim nächsten mal von seinem Schweigerecht gebrauch macht und einen Anwalt beauftragt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was die Erziehungsregistersache angeht, brauchen Sie sich auch keine Gedanken zu machen. Die selbe Sache kann nicht einmal eingestellt werden und einmal angeklagt. Es wird daher nur einen Eintrag geben. Wenn nun doch angeklagt wird, ist die Einstellung nicht rechtskräftig und wird nicht eingetragen.

Überschätzen Sie auch nicht das Gewicht des Erziehungsregisters für das künftige Leben Ihres Sohnes. Der Eintrag bringt ihm hauptsächlich nur dann Probleme, falls er noch mal straffällig wird (und das will er ja sicher nicht).

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Diplomat777
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 5x hilfreich)

Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden:
Akteneinsicht kann man doch nur über einen RA bekommen, oder?
Auf welche Kostenhöhe kann denn so eine Beauftragung eines Anwalts hinauslaufen?
Akzeptieren manche Anwälte auch eine Zahlung der Gebühren in Raten, wenn man dies vorab abspricht?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.083 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen