P stellt Anzeige gegen Arzt A, weil dieser abgeänderte Patientenunterlagen ohne vollständige vorherige Röntgenbilder (die aussagefähigen hat er vernichtet) an die Klinik K gegeben hat, um seine fehlerhafte Behandlung zu vertuschen.
Kann die StA einstellen nach 170 II (weil sie nicht gründlich ermittelt hat und Ärzten sowieso zuerst geglaubt wird)ohne P vorher über den Stand der Ermittlung zu informieren? P weiß ja nicht, wann die StA die Akte bearbeitet. Eine Beschwerde des P auf die Einstellungsverfügung wird dann ebenso erfolglos bleiben, ein Klageerzwingungsverfahren ist sowieso aussichtslos. P ist mittlerweile in eine 500 km entfernte Stadt gezogen, hat aber die StA bei Anzeigenerstattung darüber informiert und um Akteneinsicht zum gegebenen Zeitpunkt gebeten.
Einstellung/oberflächliche Ermittlung
16. August 2006
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Frage vom 16. August 2006 | 00:04
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung/oberflächliche Ermittlung
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#1
Antwort vom 16. August 2006 | 11:45
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 9x hilfreich)
P selber wird wohl kaum AKteneinsicht bekommen, dazu muss er den Anwalt seines Vertrauens beauftragen. Danach kann auch entschieden werden welche weiteren Schritte Sinn machen.
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