Ich habe heute eine Einstellungsverfügung nach 154 (1)StPO erhalten. Der normale Text
quote:
"Gegen die Beschuldigte wurde wegen einer anderen tat eine Strafe ausgesprochen, neben der die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, nicht mehr ins Gewicht fiele."
So weit, so schlecht, nun ist aber noch folgender Satz enthalten:
quote:
Die Tat wäre gesamtstrafenfähig
Was heißt das nun konkret?
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