Einstellungsverfügung - Was heißt: "Die Tat wäre gesamtstrafenfähig"

23. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Einstellungsverfügung - Was heißt: "Die Tat wäre gesamtstrafenfähig"

Ich habe heute eine Einstellungsverfügung nach 154 (1)StPO erhalten. Der normale Text

quote:

"Gegen die Beschuldigte wurde wegen einer anderen tat eine Strafe ausgesprochen, neben der die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, nicht mehr ins Gewicht fiele."



So weit, so schlecht, nun ist aber noch folgender Satz enthalten:

quote:

Die Tat wäre gesamtstrafenfähig



Was heißt das nun konkret?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Dass aus Ihren beiden Taten im Falle einer Verurteilung normalerweise eine Gesamtstrafe gebildet würde.

Da die eingestellte Tat aber die Strafe nur unwesentlich erhöhen würde wird diese Tat nicht weiter verfolgt (durch Einstellung)und somit nicht bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen