Einträge im Führungszeugnis Beleg-Art O / Probleme bei der Einstellung

15. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2022 22:35:35
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Einträge im Führungszeugnis Beleg-Art O / Probleme bei der Einstellung

Hallo!

Folgende Situation:

Für die Bewerbung im öffentlichen Dienst soll ein Führungszeugnis Beleg-Art O beigebracht werden.

A wurde am 25.09.2018 ein Strafbefehl vom 21.09.2018 zugestellt.

Am 22.11.2108 erhielt A einen neuen Strafbefehl mit der Begründung, dass der vorherige Strafbefehl eine zu hohe Geldstrafe enthielt und der neue Strafbefehl mit der niedrigeren Geldstrafe sei maßgebend.
Verurteilt wurde A nach § 202a, 242, 267, 270, 281, 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr 1, 52, 53, 47 Abs. II Strafgesetzbuch

In diesem Strafbefehl wurde eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen verhängt, gebildet aus den Einzelstrafen von jeweils 50 Tagessätzen zu Ziff. 1-3 und 5, sowie jeweils 90 Tagessätze zu Ziff- 4, 6-11

Zu welchem Datum werden diese Strafen / wird diese Strafe aus dem Führungszeugnis gelöscht? Greift hier die Frist von drei Jahren? Sprich ab dem 22.09.2021 dürfte das Führungszeugnis keine Eintragungen mehr aufweisen?

A hatte zuvor keine Eintragungen.

Danke sehr!

-- Editiert von o24170981 am 15.07.2021 16:51

-- Editiert von o24170981 am 15.07.2021 17:27

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1 Antwort
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 Von 
!!Streetworker!!
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(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von o24170981):
Am 22.11.2018 erhielt A einen neuen Strafbefehl mit der Begründung, dass der vorherige Strafbefehl eine zu hohe Geldstrafe enthielt und der neue Strafbefehl mit der niedrigeren Geldstrafe sei maßgebend.


Was nur sein kann, wenn noch ein zweites Verfahren lief, wo dann nachträglich eine Rückführung auf eine Gesamtstrafe stattgefunden hat. Den neuen Strafbefehl hat man dann auch nicht bekommen "weil im ersten die Strafe zu hoch war", sondern weil zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung offensichtlich ein anderes Einkommen angesetzt wurde, bzw. ggf. die Gesamtstrafe anders "berechnet" wurde.

Zitat (von o24170981):
Greift hier die Frist von drei Jahren? Sprich ab dem 22.09.2021 dürfte das Führungszeugnis keine Eintragungen mehr aufweisen?


So, wie sich die Sache darstellt: ja

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