Einträge ins Führungszeugnis - offene Verfahren

29. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
TerraSue
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Einträge ins Führungszeugnis - offene Verfahren

Hallo,
wir haben ein ziemliches Problem:
Mein Mann hatte gestern einen schweren Autounfall. Er ist auf der Autobahn hinter einer Bergkuppe, die er nicht richtig einsehen konnte in einen Unfall, der sich 50 m vor ihm ereignete aufgefahren. Ihm selbst ist niemand weiter "reingefahren" erst 100 m hinter ihm ging der Unfall weiter.
Er ist mässig schwer verletzt, mit einem Tag Aufenthalt im Krankenhaus (Brustbein kaputt usw)Leider ist er einer Familie aufgefahren. Die hatten drei Kinder an Board - 2 davon und die Mutter haben ein Schleudertrauma. Bei der Polizei wird der Unfall mit Leichtverletzten nicht strafrechtlich verfolgt.
Mein Mann ist nicht zu schnell gewesen (Geschwindigkeitsbegrenzung 120 eingehalten), sonst nicht abgelenkt oÄ - im wahrsten Sinne des Wortes zur falschen Zeit am falschen Ort und der Bremsweg war zu kurz. Anyway:Klar ist er als Letzter auffahrender Hauptschuldiger?

Meine Frage ist: Wir befinden uns mitten im Adoptionsverfahren, die Führungszeugnisse (behördliche) werden demnächst angefordert. Wir wissen nun noch nicht, wie die Familie mit den Kinder reagiert und ob sie sich irgendwas davon versprechen gegen ihn Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen.
Wird ein offenes Verfahren im Führungszeugnis vermerkt? Oder kommt hier nur eine Verurteilung rein? (ab welcher Höhe der Verurteilung ein Vermerk verzeichnet wird wissen wir)
Können wir uns das Adoverfahren "abschminken"?
Danke
TerraSue

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1 Antwort
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#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Bitte keine Crosspostings! hab Dir im Forum Familienrecht bereits geantwortet!

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