Hallo habe eine Frage ich habe jetzt mein führungszeugnis beantragt weil ich eine neue arbeitsstelle angenommen habe in der ich jetzt 4 Wochen schon bin.
Und jetzt habe ich gesehen dass ich eimal Diebstahl in Mittäterschaft Rechtskräftig seit 23.11.2007 angewendete Vorschriften StGB § 242 Abs.1
, $25 Abs.2
60 Tagessätze zu je 18 EUR Geldstrafe
und
Tatbezeichnung: Diebstahl Rechtskräftig seit 23.1.2008
Angewendete Vorschriften StGB § 242 Abs.1
, §248 a
90 Tagessätze zu je 15 Euro Geldstrafe
ich bereue zu dem meine tat sehr und ich hätte nicht gedacht dass es im führungszeugnis steht weis jemand wie lange so etwas drinsteht und wie man es vorzeitig löschen kann habe mich schon dumm und deppert gesucht aber nichts gefunden was mir da helfen könnte.
Und was sind Gründe für eine vorzeitige Löschung aus dem Führungszeugnis?
Danke euch im vorraus lg
-----------------
""
Einträge löschen im Führungszeugnis!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Verurteilungen stehen im Führungszeugnis, weil es eben keine einmalige Verurteilung war, sondern zweimal. Daher stehen beide drin.
Tilgungsfristen gibt es, die habe ich aber leider nicht im Kopf.
Eine vorzeitige Löschung ist theoretisch möglich, in der Praxis wird das aber nicht gelingen.
Letztendlich ist es ja Sinn und Zweck des Führungszeugnisses, einen potentiellen Arbeitgeber über die Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers zu informieren.
Und die ist natürlich nicht allzu hoch, wenn es bereits zu wiederholten Diebstählen gekommen ist und die Verurteilungen auch der Höhe nach nicht grade darauf hindeuten, dass es sich um Bagatellen gehandelt hat.....
-----------------
"justice"
Hi,
die Löschfrist beträgt jeweils 3 Jahre. Das Urteil Nr. 1 ist also in wenigen Tagen fällig, das zweite im Januar.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir arbeitet beim Bundesamt für Justiz im Bereich des sog. Bundeszentralregisters, in dem die Daten für die Führungszeugnisse gespeichert sind. Er kennt sich zu diesem Thema hundertprozentig aus. Bei Bedarf stelle ich gerne den Kontakt her, damit Ihr Euch nicht auf Halbwissen oder Falschmeldungen verlasst. Bitte PM an mich.
Gruß
Petra
-----------------
""
quote:
Er kennt sich zu diesem Thema hundertprozentig aus.
Davon (die sich 100%ig zu diesem Thema auskennen) haben wir hier auch den einen oder anderen.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten