Hallo zusammen,
ich benötige ein Führungszeugnis (privat) für eine Job-Bewerbung und habe nun folgende Frage über Löschung:
Ich wurde im Feb 2003 zu einer Gesamtstrafe von 5 Jahren (erstmalig) wg Einfuhr von BtM verurteilt.
Nach 1 Jahr Vorwegvollzug ging ich nach §64 zur Unterbringung in den Maßregelvollzug, den ich nach 2 Jahren im April 2006 mit Thereapieabschluss verließ.
Anschließend hatte ich 5 Jahre Führungsaufsicht und im April 2011 wurde meine Reststrafe von 2 Jahren erlassen.
Nun folgende Frage, was steht nun aktuell im Führungszeugnis, oder ist das schon gelöscht? Bei all den §§§ fällt mir langsam der Durchblick schwer :-)
Vielen Dank an alle die mir evtl helfen können.
Gruß
Wnfbd
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Eintrag Maßregelvollzug im Führungszeugnis
23. September 2011
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Frage vom 23. September 2011 | 10:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag Maßregelvollzug im Führungszeugnis
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#1
Antwort vom 23. September 2011 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Das steht steht noch bis 2013 im Führungszeugnis (5 Jahre Frist + 5 Jahre ausgeurteilte Strafdauer gerechnet ab Urteilsdatum)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 23.09.2011 15:27
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