Hallo Zusammen,
ich bin im November 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde an eine 3jährige Bewährungsfrist geknüpft. Ich wurde erstmalig verurteilt, bin ansonsten nie straffällig geworden.
Ab wann wird die der Eintrag nicht mehr im Führungseintrag erscheinen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort,
Eintrag aus Führungszeugnis löschen
1. Dezember 2020
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Frage vom 1. Dezember 2020 | 14:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag aus Führungszeugnis löschen
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ab Mai 2021.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Nachtrag: Die obige Antwort stimmt nur, wenn der Verurteilung kein Sexualdelikt zugrunde liegt - falls doch, verlängert sich die Frist um weitere 5 Jahre.
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 01:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Um dann auch noch den 2. möglichen Sonderfall zu nennen:
Wenn die Tat durch einen betäubungsmittelabhängigen Täter aufgrund der Abhängigkeit begangen wurde und dies im Urteil festgestellt wurde, steht's gar nicht im FZ (solange es kein weiteres Urteil gibt)
§ 32(2)6b BZRG
#4
Antwort vom 15. Januar 2021 | 14:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUm dann auch noch den 2. möglichen Sonderfall zu nennen: :
Wenn die Tat durch einen betäubungsmittelabhängigen Täter aufgrund der Abhängigkeit begangen wurde und dies im Urteil festgestellt wurde, steht's gar nicht im FZ (solange es kein weiteres Urteil gibt)
§ 32(2)6b BZRG
Es handelt sich um keinen Sonderfall. Führungszeugnis wurde angefordert und Eintrag ist wie erwartet vorhanden. Rechtskräftiges Urteil vom 17.11.2014 bedeutet aus meiner Sicht, dass ab 17.05.2021 automatisch getilgt ist? Gilt die Tilgungsfrist dann auch für ein behördliches Führungszeugnis Belegart "0" oder ist hier zu erwarten, dass der Eintrag in diesem Beleg auch noch nach Mai 2021 steht.
Danke für eine Antwort im Voraus,
#5
Antwort vom 15. Januar 2021 | 14:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatGilt die Tilgungsfrist dann auch für ein behördliches Führungszeugnis Belegart "0" :
Ja, das gilt auch für das FZ 0.
Allerdings nicht für's Bundeszentralregister. Dort bleibt er noch bis Mai 2031. Sollte bis 2031 nochmals eine Verurteilung erfolgen (selbst wenn es nur 5 Tagessätze Geldstrafe wären), käme sowohl sowohl dieses neue Urteil, als auch (erneut) die Freiheitsstrafe wieder ins Führungszeugnis (für mind. 3 Jahre)
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