Und zwar wurde ich am 28.4.2011 zu einer Bewahrungsstrafe wegen betrug verurteilt. (1jahr und 9monate). Bewährungszeit endete am 5.5.14. Heute kam der Aufhebungsbeschluss. Meine Bewährungstante sagte mir, das es damit nicht mehr im Führungszeugnis steht sondern nur im großem Gerichtsregister. Ich rief in Bonn an um mich zu erkundigen. Dort sagte nir man das es 5jahre plus Strafenzeit drinnen steht. Gerade habe ich mit meiner Bewährungstante gesprochen, sie sagte ich soll einem Antrag auf vorzeitige Löschung stellen da es auch Beruflich schwierig wird miit den Eintragungen. Was jetzt am besten tun?
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""
Eintrag aus Führungszeugnis löschen lassen
Dort sagte nir man das es 5jahre plus Strafenzeit drinnen steht.
Richtig.
Gerade habe ich mit meiner Bewährungstante gesprochen, sie sagte ich soll einem Antrag auf vorzeitige Löschung stellen da es auch Beruflich schwierig wird miit den Eintragungen. Was jetzt am besten tun?
Gar nichts, da eine vorzeitige Löschung praktisch unmöglich und schon gar aus beruflichen Gründen. Das ist ja der Sinn
des FZ - die Warnung der Arbeitgeber vor vorbestraften Bewerbern.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Was jetzt am besten tun?
Der Bewährungstante sagen, dass sie kein dummes Zeug erzählen soll, wenn sie keine Ahnung hat.
Geht es um eine Strafe nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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quote:<hr size=1 noshade>Der Bewährungstante sagen, dass sie kein dummes Zeug erzählen soll, wenn sie keine Ahnung hat. <hr size=1 noshade>
Stimmt.
War es eine Jugendstrafe, müsste es 3 Jahre + Strafdauer = 4 Jahre 9 Monate im FZ stehen.
War es keine Jugendstrafe, müsste es 5 Jahre + Strafdauer = 6 Jahre 9 Monate im FZ stehen.
Im Bundeszentralregister (BZR, "großes Gerichtsregister") ist es 6 Jahre 9 Monate drin, falls es eine Jugendstrafe war, wenn nicht, dann sogar 16 Jahre und 9 Monate.
In das BZR haben Arbeitgeber aber im Normalfall keinen Einblick.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
-- Editiert drkabo am 22.05.2014 17:01
War es eine Jugendstrafe, müsste es 3 Jahre + Strafdauer = 4 Jahre 9 Monate im FZ stehen. Nö - zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen stehen gemäß § 32(2) Nr. 3 BZRG
grundsätzlich nicht im FZ.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 22.05.2014 17:02
quote:<hr size=1 noshade>War es eine Jugendstrafe, müsste es 3 Jahre + Strafdauer = 4 Jahre 9 Monate im FZ stehen. Nö - zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen stehen gemäß § 32(2) Nr. 3 grundsätzlich nicht im FZ. <hr size=1 noshade>
Stimmt. Das kommt davon, wenn man nur auf die Fristen schaut.
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