Eintrag aus Führungszeugnis löschen lassen

22. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Eintrag aus Führungszeugnis löschen lassen

Und zwar wurde ich am 28.4.2011 zu einer Bewahrungsstrafe wegen betrug verurteilt. (1jahr und 9monate). Bewährungszeit endete am 5.5.14. Heute kam der Aufhebungsbeschluss. Meine Bewährungstante sagte mir, das es damit nicht mehr im Führungszeugnis steht sondern nur im großem Gerichtsregister. Ich rief in Bonn an um mich zu erkundigen. Dort sagte nir man das es 5jahre plus Strafenzeit drinnen steht. Gerade habe ich mit meiner Bewährungstante gesprochen, sie sagte ich soll einem Antrag auf vorzeitige Löschung stellen da es auch Beruflich schwierig wird miit den Eintragungen. Was jetzt am besten tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34340 Beiträge, 17769x hilfreich)

Dort sagte nir man das es 5jahre plus Strafenzeit drinnen steht. Richtig.
Gerade habe ich mit meiner Bewährungstante gesprochen, sie sagte ich soll einem Antrag auf vorzeitige Löschung stellen da es auch Beruflich schwierig wird miit den Eintragungen. Was jetzt am besten tun? Gar nichts, da eine vorzeitige Löschung praktisch unmöglich und schon gar aus beruflichen Gründen. Das ist ja der Sinn des FZ - die Warnung der Arbeitgeber vor vorbestraften Bewerbern.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

quote:
Was jetzt am besten tun?


Der Bewährungstante sagen, dass sie kein dummes Zeug erzählen soll, wenn sie keine Ahnung hat.

Geht es um eine Strafe nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18971 Beiträge, 10232x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Bewährungstante sagen, dass sie kein dummes Zeug erzählen soll, wenn sie keine Ahnung hat. <hr size=1 noshade>

Stimmt.

War es eine Jugendstrafe, müsste es 3 Jahre + Strafdauer = 4 Jahre 9 Monate im FZ stehen.

War es keine Jugendstrafe, müsste es 5 Jahre + Strafdauer = 6 Jahre 9 Monate im FZ stehen.


Im Bundeszentralregister (BZR, "großes Gerichtsregister") ist es 6 Jahre 9 Monate drin, falls es eine Jugendstrafe war, wenn nicht, dann sogar 16 Jahre und 9 Monate.
In das BZR haben Arbeitgeber aber im Normalfall keinen Einblick.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 22.05.2014 17:01

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34340 Beiträge, 17769x hilfreich)

War es eine Jugendstrafe, müsste es 3 Jahre + Strafdauer = 4 Jahre 9 Monate im FZ stehen. Nö - zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen stehen gemäß § 32(2) Nr. 3 BZRG grundsätzlich nicht im FZ.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 22.05.2014 17:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18971 Beiträge, 10232x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>War es eine Jugendstrafe, müsste es 3 Jahre + Strafdauer = 4 Jahre 9 Monate im FZ stehen. Nö - zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen stehen gemäß § 32(2) Nr. 3 grundsätzlich nicht im FZ. <hr size=1 noshade>

Stimmt. Das kommt davon, wenn man nur auf die Fristen schaut.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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