Als ich 13 war wurde gegen mich Ermittelt.(Hausfriedensbruch)
Ich habe meine Aussage gemacht und seitdem hab ich nix mehr von denen gehört. (Polizei)
Ich hätte zwei Fragen die ich unbedingt wissen möchte:
Kommen Straftaten unter 14 ins Erziehungsregister?
Kommen Verfahrenseinstellungen (§170 Stpo) ins Erziehungsregister?
Danke im Voraus
Eintrag im Erziehungsregister unter 14?
27. August 2017
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Frage vom 27. August 2017 | 00:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag im Erziehungsregister unter 14?
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#1
Antwort vom 27. August 2017 | 01:40
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Als ich 13 war wurde gegen mich Ermittelt.(Hausfriedensbruch)
Es wurde vielleicht ermittelt, aber nicht "gegen Dich", jedenfalls nicht offiziell, da Strafunmündige (das ist man mit 13 noch) keine Beschuldigteneigenschaft im rechtl. Sinne erlangen können.
Zitat:Kommen Straftaten unter 14 ins Erziehungsregister?
Straftaten ohnehin nicht. Wenn dann Urteile oder sonstige eintragungspflichtige Entscheidungen in Bezug auf Straftaten. Unter 14 ist aber beides nicht möglich
Zitat:Kommen Verfahrenseinstellungen (§170 Stpo) ins Erziehungsregister?
Nein, solche nach § 170, Abs. 2 StPO nicht.
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