Eintrag im Erziehungsregister unter 14?

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2018 21:06:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag im Erziehungsregister unter 14?

Als ich 13 war wurde gegen mich Ermittelt.(Hausfriedensbruch)
Ich habe meine Aussage gemacht und seitdem hab ich nix mehr von denen gehört. (Polizei)

Ich hätte zwei Fragen die ich unbedingt wissen möchte:

Kommen Straftaten unter 14 ins Erziehungsregister?

Kommen Verfahrenseinstellungen (§170 Stpo) ins Erziehungsregister?

Danke im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Als ich 13 war wurde gegen mich Ermittelt.(Hausfriedensbruch)


Es wurde vielleicht ermittelt, aber nicht "gegen Dich", jedenfalls nicht offiziell, da Strafunmündige (das ist man mit 13 noch) keine Beschuldigteneigenschaft im rechtl. Sinne erlangen können.

Zitat:
Kommen Straftaten unter 14 ins Erziehungsregister?


Straftaten ohnehin nicht. Wenn dann Urteile oder sonstige eintragungspflichtige Entscheidungen in Bezug auf Straftaten. Unter 14 ist aber beides nicht möglich

Zitat:
Kommen Verfahrenseinstellungen (§170 Stpo) ins Erziehungsregister?


Nein, solche nach § 170, Abs. 2 StPO nicht.

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