Hallo, Ich habe folgenden Fall:
Ende letzten Jahres hatte ich eine Hausdurchsuchung und anschließend ein Verfahren wegen Kunsturheberrechtsverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Dieses Verfahren hat mit einem Strafbefehl geendet zu 40 und 40 Tagessätzen also Insgesamt 80.
Dort steht nun 2 Straftaten aber es ist ein Strafbefehl.
Steht dies in meinem vorher leeren Führungszeugnis?
Eintrag im Führungszeugnis bei 2 Straftaten in einem Strafbefehl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das kann so gar nicht stimmen - aus 2 Geldstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, und die würde 60 oder 70 TS betragen, aber niemals 80. Um Ihre Frage trotzdem zu beantworten - nein, das steht nicht im FZ.
-- Editiert von User am 11. März 2023 15:38
Eine gute Übersicht, was wie lange im Führungszeugnis steht, gibt es hier:
https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593
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Fraglich ist, ob hier eine Gesamtstrafe gebildet wurde oder tatsächlich zwei Straftaten mit jeweils 40 TS geahndet wurden. Und die stehen dann doch im Führungszeugnis.ZitatDas kann so gar nicht stimmen - aus 2 Geldstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, und die würde 60 oder 70 TS betragen, aber niemals 80. Um Ihre Frage trotzdem zu beantworten - nein, das steht nicht im FZ. :
Für zwei nicht gesamtstrafenfähige Taten hätte es zwei Strafbefehle gegeben.
Warum? Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, dass in einem Strafbefehl nur eine Tat geahndet wird.ZitatFür zwei nicht gesamtstrafenfähige Taten hätte es zwei Strafbefehle gegeben. :
Zitat:
Strafbefehl
Ein Leitfaden für Referendare, Autor: Dr. Michael Schmitz, Oberstaatsanwalt
Werden mehrere Taten angeklagt, sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der gesamte Tatzeitraum angegeben werden.
...
Bei Tateinheit geschieht dies durch die Formulierung „durch dieselbe Handlung", ...
...
Liegt Tatmehrheit vor, so verwendet man die Formulierung „durch .... selbständige Handlungen", wobei die verschiedenen Tatbestände dann mit arabischen Ziffern gekennzeichnet werden.
...
Werden mehrere selbständige Handlungen angeklagt, so werden
die Taten in der Konkretisierung durchnummeriert.
Es stehen im Strafbefehl 2 Straftaten je 40 Tagessätze und Insgesamt 60. Diese Straftaten sind mit 1 und 2 Nummeriert. Der Widerstand kam nämlich dann erst bei der Hausdurchsuchung zustande, während der andere Tatbestand natürlich schon da war.
ein Anwalt antwortete mir ebenfalls, trotz 2 Straftaten, sollte es keinen Eintrag ins Führzungszeugnis geben, da es nur ein Strafbefehl gibt.
-- Editiert von User am 13. März 2023 14:01
-- Editiert von User am 13. März 2023 14:03
ZitatEs stehen im Strafbefehl 2 Straftaten je 40 Tagessätze und Insgesamt 60. :
Was denn nun? 60 oder 80?ZitatDieses Verfahren hat mit einem Strafbefehl geendet zu 40 und 40 Tagessätzen also Insgesamt 80. :
Nur wenn eine Gesamtstrafe gebildet wurde.Zitatein Anwalt antwortete mir ebenfalls, trotz 2 Straftaten, sollte es keinen Eintrag ins Führzungszeugnis geben, da es nur ein Strafbefehl gibt. :
Das ist ja ganz offensichtlich der Fall.ZitatNur wenn eine Gesamtstrafe gebildet wurde. :
2 Strafen zu je 40 TS ergibt 80 TS. Dann gab es einen Mengenrabatt und es wurde eine Gesamtstrafe in Höhe von 60 TS festgelegt.
Aber das wurde ja eigentlich auch schon geschrieben:
Zitataus 2 Geldstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, und die würde 60 oder 70 TS betragen, aber niemals 80. Um Ihre Frage trotzdem zu beantworten - nein, das steht nicht im FZ. :
ZitatZitat (von go614512-69): :
Es stehen im Strafbefehl 2 Straftaten je 40 Tagessätze und Insgesamt 60.
Zitat (von go614512-69):
Dieses Verfahren hat mit einem Strafbefehl geendet zu 40 und 40 Tagessätzen also Insgesamt 80.
Was denn nun? 60 oder 80?
Zitat (von go614512-69):
ein Anwalt antwortete mir ebenfalls, trotz 2 Straftaten, sollte es keinen Eintrag ins Führzungszeugnis geben, da es nur ein Strafbefehl gibt.
Nur wenn eine Gesamtstrafe gebildet wurde.
Genau es sind Straftat 1 und 2 jeweils 40 Tagessätze und eine Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen.
Es steht dort auch es wurde eine "Gesamtgeldstrafe" aus Einzelstraftat 1 und 2 gebildet also somit kann ich mir sicher sein das keinerlei Eintrag vorliegt? Bzw. wie würde es sonst formuliert sein, sollte es keine Gesamtgeldstrafe sein?
-- Editiert von User am 13. März 2023 14:47
Nur dass der TE im Eröffnungsbeitrag von "insgesamt 80" gesprochen hat. Dadurch ist die Diskussion doch erst entstanden!ZitatDas ist ja ganz offensichtlich der Fall. :
2 Strafen zu je 40 TS ergibt 80 TS. Dann gab es einen Mengenrabatt und es wurde eine Gesamtstrafe in Höhe von 60 TS festgelegt.
Ja.ZitatEs steht dort auch es wurde eine "Gesamtgeldstrafe" aus Einzelstraftat 1 und 2 gebildet also somit kann ich mir sicher sein das keinerlei Eintrag vorliegt? :
Das ist richtig. Aber der TE hat das dann ja klargestellt. Und das bevor Du die von mir zitierte Textpassage geschrieben hattest.ZitatNur dass der TE im Eröffnungsbeitrag von "insgesamt 80" gesprochen hat. Dadurch ist die Diskussion doch erst entstanden! :
Ich wollte Dich auch nicht angreifen oder kritisieren. Wenn Du das so aufgefasst haben solltest, dann tut mir das leid. Es war aber definitiv nicht meine Absicht.
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