Hallo!
Ich wurde im Mai 2002 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a € 20,-- verurteilt. Die Strafe habe ich auch gleich bezahlt.
Ich habe jetzt die möglichkeit bei einem neuen Arbeitgeber (im Einzelhandel) anzufangen. Dieser möchte von mir nun eine Polizeiliches Führungszeugnis und hat durchhören lassen das er darauf wert legt das dort keine Eintragungen vorhanden sind.
Meine Frage, ist die Sache im Führungszeugnis eingetragen ?
Und wenn ja, gibt es eine möglich den Eintrag rauszubekommen?
Ich brauche diesen Job, war bis im Janaur diese Jahres Selbständig, und habe nun fast ein Jahr versucht einen Job zu bekommen. Nun hätte ich endlich einen - wenn die Sache mit dem Führungszeugnis nicht wäre!!!
Eintrag im Polizeilichen Führungszeugnis?
Tja, die steht leider noch drin --> bis 2005 ! [§ 34(1)3 BZRG
]
Prinzipiell gibt es zwar die Möglichkeit der vorzeitigen Nichtaufnahme ins FZ nach § 39 BZRG
, jedoch reichen berufliche Schwierigkeiten alleine als Begründung für einen entsprechenden Antrag nicht aus
Schau mal unter diesem Link, da ist es ausführlich erklärt.
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr13.htm">Gen.BA beim BGH</a>
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo
Ich habe eine Strafe bekommen 40 Tagessätze a 30 Euro.Steht das jetzt in meinem polizeilichem Führungszeugnis??Habe einen neuen Job angenommen und muss es bei meinem neuen Arbeitgeber vorlegen!!gruß josassa
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Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
--- editiert vom Admin
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