Eintrag im Zentralregister

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ziegnkai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag im Zentralregister

Hallo zusammen,
habe schon viel zu dem Thema gegoogelt und mich auch hier umgeschaut aber keine Lösung gefunden. Auch mein Bewährungshelfer ist sich unsicher.
Ich wurde im August 2005 zu einem Jahr verurteilt. Habe aber 2 Jahre Bewährung bekommen. Die Bewährung wurde im Sommer 2007 wiederufen da ich meine Auflage bzgl. der Geldstrafe nicht nachgekommen bin. Ich war dann 4 Wochen in Haft in dieser Zeit hat mein Anwalt ein Gnadengesuch beim Stattsanwalt durchbekommen und ich war wieder frei und habe eine Bewährung bis 2010 bekommen und eine Geldstrafe innerhalb 4 Wochen zu zahlen gehabt das habe ich auch sofort gezahlt. Auch einem Bewährungshelfer wurde ich zugeteilt.

Jetzt zu meiner Frage: Wie lange steht das ganze im Führungzeugniss? Verutreilung war ja im Sommer 2005 da ich keine weiteren Strafen habe sollte das ganze ja seit Sommer 2008 nicht mehr im Führungszeugniss stehen. Da aber ja die Bewährung noch nicht beendet ist ist mein Bewährungshelfer der Meinung das es noch drinnen stehen sollte. Mein Problem ist das ich an einer Abendschule studieren möchte und diese das Führungszeugniss verlangen. Hoffe es kann mir jemand einen Tip geben.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Verutreilung war ja im Sommer 2005 da ich keine weiteren Strafen habe sollte das ganze ja seit Sommer 2008 nicht mehr im Führungszeugniss stehen.


Genau, EIGENTLICH wäre das so, wenn ALLE Voraussetzungen des § 34, Abs. 1, Nr. 1b BZRG vorliegen.

Da aber ja die Bewährung noch nicht beendet ist ist mein Bewährungshelfer der Meinung das es noch drinnen stehen sollte


Da hat der Mann völlig Recht..
§ 37, Abs. 2 BZRG ist der entgegenstehende Knackpunkt der die Löschung verhindert. Erst wenn die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit in 2010 formal erlassen ist (darüber kommt dann ein Gerichtsbeschluß) fällt die Strafe aus dem Führungszeugnis heraus.

Im Zentralregister (=BZR) steht die Strafe bis 2016 ( 10 + 1 Jahr(e) ), wobei sie im letzten Jahr *unsichtbar* ist. § 46 , Abs. 1, Nr. 2b iVm. § 45, Abs. 2 BZRG



-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.12.2008 02:11

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#2
 Von 
Ziegnkai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Eine Frage hätte ich noch:
Mein Bewährungshelfer meinte ich solle doch probieren ob meine Bewährung frühzeitig beendet wird. Macht man das über einen Anwalt oder reicht es aus wenn ich einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreibe und meine jetzige Lebenssituation schildere? Habe mir ja seit der verurteilung 2005 nichts mehr zu schulden kommen lassen!

-- Editiert von Ziegnkai am 12.12.2008 02:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

für die Beendigung der Bewährung ist das Gericht zuständig und nicht die Staatsanwaltschaft. Und ja, Sie können das ohne Anwalt machen.

Gruß vom mümmel

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