Eintrag im behördlichen Führungszeugnis?

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ich_bin_ratlos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag im behördlichen Führungszeugnis?

Hallo zusammen,

wie schon die Frage im Betreff aussagt, geht es darum, ob die folgenden Ereignisse im "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" eingetragen sind, ggf. auch nur in der Gesamtbetrachtung:

1. Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Betruges unterhalb 90 Tageseinsätzen (müsste so ca. 2006/2007 gewesen sein). Die Geldstrafe wurde später durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet, was - nach meiner Erinnerung - so ca. 2008 erledigt gewesen sein müsste.

2. Ermittlungsverfahren aus dem Zeitraum 2017/2018 wegen eines Vergehens nach § 184 StGB. Tatzeitraum war 2016/2017. Das Verfahren wurde Ende 2017/Anfang 2018 vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Geldauflage wurde in Raten erfüllt. Im September/Oktober 2018 wurde endgültig eingestellt.

3. Möglicherweise läuft aktuell ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen desselben Vergehens. Dieses betrifft den selben Tatzeitraum wie unter Nr. 2. Offiziell, also von Seiten der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, weiß ich nichts davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, was aber denkbar ist.

So, und jetzt benötige ich eben ein behördliches Führungszeugnis und würde mich gerne darauf einstellen können, ob da die vorgenannten Dinge eingetragen sein können oder nicht. Danke für Eure Mühe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Ich_bin_ratlos):
ob da die vorgenannten Dinge eingetragen sein können


nein

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#2
 Von 
Ich_bin_ratlos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich gut an. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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