Eintrag in Führungszeugniss

28. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
engel25
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag in Führungszeugniss

Hallo.
Ich hoffe mir kann jemand von euch helfen und meine fragen beantworten.
Ich wurde am 06.07.01 zu 25 TG je 30DM verurteilt(wg Diebstahl)
Die Zahlung hat statt gefunden,ist also erledigt und wurde mir auch schriftlich bestätigt.
Meine Fragen sind jetzt aber:
1.Wie lange ist bleibt der Eintrag in Bundeszentralregister?
2.Wird das denn automatisch gelöscht, oder nur nach beantragung?
3.Ist das im Führungszeugniss eingetragen(für arbeitgeber)?


Ich danke euch für eure Antworten!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn das Deine einzigste Verurteilung ist, war sie nie im Führungszeugnis.

Im Bundeszentralregister steht sie für 6 Jahre, also bis 05.07.07, allerdings wird schon nach 5 Jahren, also ab 05.07.06 keine Auskunft mehr über die Verurteilung erteilt, wenn nichts neues dazu kommt . Das eine Jahr "Sperrfrist" spielt nur eine Rolle, wenn innerhalb dieser Sperrfrist eine neue Verurteilung dazu kommt. Dann würde auch die alte Verurteilung bis zum Tilgungszeitpunkt der neuen Verurteilung eingetragen bleiben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
engel25
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,da ist nie wieder was dazu gekommen, und wird auch nie wieder passieren.

Ich danke Dir für die schnelle Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stapamor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte ein autounfall wo ich schuld war.Kurz danach wurde ich beim Diebstahl erwischt.In Führungszeugniss stet jetzt aber dieser diebstahl,warum nicht der autounfall.Das sind die einzigen Straftaten wo ich begangen habe.Diebstahl ist 3 Jahre zurück,danach ist nichts mehr dazu gekommen.Wann wird das gelöscht?Gibt es vielleicht möglichkeiten das es früher gelöscht wird?Ich habe nähmlich schwirigkeiten bei Arbeitsuche(sicherheitsdienst)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Verurteilungen bis 90 Tagessätze werden für drei Jahre im Führungszeugnis aufgenommen, wenn das Bundeszentralregister noch mindestens eine zweite Verurteilung enthält. Die Verurteilung wegen des Unfalls ist wohl schon über drei Jahre her, die für den Diebstahls offenbar noch nicht. Wenn auch seit der zweiten Verurteilung drei Jahre vergangen sind, wird auch der Diebstahl nicht mehr erwähnt...

-- Editiert von danielB am 03.01.2006 21:55:31

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