Eintrag in das Bundeszentralregister wg. Ordnungswidrigkeit?

20. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
ghostbusta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag in das Bundeszentralregister wg. Ordnungswidrigkeit?

Gegen mich wurde wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsverbot (Teilnahme an einer Demonstration während der Weltwirtschaftskonferenz in München vor vier Jahren) nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen. Wird so etwas in das Bundeszentralregister eingetragen? Beginne im Februar mein Lehramtsreferendariat und müsste das dringend wissen.

Bin außerdem 1992 wegen mehrmaligem Schwarzfahrens (als 20-jähriger Student...) mit einem Bußgeld belegt worden. Wohl auch nicht (hoffe ich) im BZR?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ordnungswidrigkeiten finden keinen Einzug ins BZR. Auch die Geschichte von 1992 ist inzwischen nicht mehr eingetragen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Im BZR stehen nur Straftaten, keine Ordnungswidrigkeiten, Sie dürften deswegen wohl nichts zu befürchten haben.
Wenn das Schwarzfahren eine Verurteilung war, dann stand die mal im BZR, dürfte aber inzwischen wieder gelöscht sein (gehe von 5 Jahren Tilgungsfrist aus).

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn das Schwarzfahren eine Verurteilung war, dann stand die mal im BZR,...

Auch nur dann, wenn es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Tagessätzen war (also Erw.-Recht) War es eine jugendrechtliche Maßnahme nach §§ 10 ff. JGG stand es nie im BZR.


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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