Eintrag in irgendwelche Register bei Einstellung wegen Geringfügigkeit?

19. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Silvia3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag in irgendwelche Register bei Einstellung wegen Geringfügigkeit?

Hallo,
ich (32) bin vor einigen Jahren einmal wegen Besitz einer kleinen Menge Hasch (ca. 4g) in Hamburg von der Polizei geschnappt worden. Vorher und im Anschluss habe ich nie wieder Drogen besessen. Es ist auch nicht zum Verfahren oder zur Anklage gekommen, sondern wegen Geringfügigkeit alles eingestellt worden. Hat das irgendwelche Eintragungen in irgendwelche Register nach sich gezogen? Konkreter Grund für die Anfrage: Bewerbung bei der Bundeswehr und angekündigte "Personendurchleuchtung" durch MAD. Wie soll ich das einschätzen? Bin ja am liebsten ehrlich, möchte aber auch keine schlafenden Hunde wecken?!
Danke für eine Antwort. Silvia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also, in den "normalen" Registern wie
Führungszeugnis (Privat)
Führungszeugnis (Behörde)
und Bundeszentralregister

werden keine Einstellungen eingetragen.

Wohl aber im staatsanwaltlichen Verfahrensregister.
Ob darauf der MAD Zugriff hat, weiß ich beim besten Willen nicht.

PS: Was heißt "vor einigen Jahren"? Bei Einstellungen nach §153 StPO (oder hier wohl §31a BtmG) wird 3 Jahre nach Einstellung geprüft, ob die Eintragung noch im StA-Register aufrechterhalten wird/werden kann. Wenn einstellung länger als 3 Jahre her, könnte der Eintrag gelöscht sein.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silvia3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Die Einstellung liegt noch keine 3, sondern ca. erst 2,5 Jahre zurück. Ich fürchte, der MAD hat auf alles Zugriff...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Silvia,

ja, der MAD hat auf das Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister Zugriff.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Silvia3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,

danke dir für deine Informationen. Nun weiß ich, woran ich bin...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Silvia,

gerne geschehen. Und: Bobo hat Recht. Der MAD hat Zugriff auf's ZStV. (Das hatte sich hier vor kurzem geklärt, war mir zwischenzeitlich entfallen)

Trotzdem viel Glück für die Jobsuche :)



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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