Eintrag ins Bundeszentralregister

18. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yvonne25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag ins Bundeszentralregister

Kann mir jemand helfen?Dringend!
Ich habe mich bei einer Behörde beworben, die nach einem "Führungszeugnis für Behörden" noch "eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister"anfordert.
Mein Problem ist nun, das vor ca.4Jahren, ein Amtsgericht gegen mich ein BESCHLUSS NACH §37 BTMG erlassen hat.Frage nun:Ist dies im Bundeszentralregister eingetragen?Bitte um ganz schnelle Antwort, denn dann muß ich meine Bewerbung zurückziehen, bevor es noch Ärger gibt!Danke!!!

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hallo,

ich glaube schon -im Hinblick auf §17 BZRG- (auch wenn der § 37 BtmG dort nicht ausdrücklich genannt ist )(allerdings ohne Gewähr!!!).

§ 37 BtmG wird ja "gewährt", wenn man sich einer Behandlung nach §35 BtmG unterzieht.
Und die Entscheidung zu § 35 BtmG wird ja eingetragen.

Evtl. kann Cyberfahnder was definitives dazu sagen, ansonsten Anwalt fragen.




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BZRG § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen

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(1) Wird die Vollstreckung einer Strafe, eines Strafrestes oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 35 - auch in Verbindung mit § 38 - des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt, so ist dies in das Register einzutragen. Dabei ist zu vermerken, bis zu welchem Tag die Vollstreckung zurückgestellt worden ist. Wird nachträglich ein anderer Tag festgesetzt oder die Zurückstellung der Vollstreckung widerrufen, so ist auch dies mitzuteilen.

(2) Wird auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt und hat das Gericht festgestellt, daß der Verurteilte die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so ist diese Feststellung in das Register einzutragen; dies gilt auch bei einer Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn der Verurteilte alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der abgeurteilten Straftaten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Yvonne25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.Nur schlauer bin ich nicht!Da es ja nur ein "Beschluss" war, und die Staatsanwaltschaft diesen auch noch handschriftlich aufgesetzt und geschickt hat.So ein Mist!Da baut man einmal Mist und das hängt einem dann doch nach!Weisst du denn evtl noch, wie lange es dauert, wenn man einen Antrag auf Einsehung des BZRG stellt?
Gruß Yvonne

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#3
 Von 
Yvonne25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal ich...der Text lautet:
"In der Strafsache gegen...wird das Verfahren gemäß §37BtmG auf die Dauer von 2Jahren vorläufig eingestellt.Dem Angeschuldigten wird aufgegeben, regelmäßig monatlich mindestens einmal an der Nachsorgebetreuung der Drogenhilfe (Therapie habe ich sofort nach Polizeikontakt von selber gemacht),und dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen."

habe ich alles gemacht, und so wurde das Verfahren 2002 endgültig eingestellt.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, daß bringt uns nicht wirkl. weiter.

Denn: Einstellungen als solche werden zwar nicht (überhaupt nicht) ins BZR eingetragen; aber halt "sonstige Entscheidungen" des Gerichts (dazu gehören auch per Beschluß gefasste Entscheidungen).

Dort würde dann halt stehen, daß die Sache nach § 37 behandelt wurde.

Ich kann es Dir -wie gesagt- nicht 100%ig sagen, tendiere jetzt aber (weil es eine Einstellung ist) dazu, daß es nicht eingetragen wurde.

Sicher gehen kannst Du nur durch Einsichtnahme. Dauert bei uns 4-6 Wochen.


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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
thorsten99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich hatte einen Bewährungsstrafe 9 Monate auf 3 Jahre(Jugendstrafe).Das war im Juli 1981.Dann 1986 Sachbeschädigung mit 60 Tagessätzen von a 20DM.1991 eine Verurteilung 6 Monate auf 3 Jahre,wegen eigenmächtiger Abwesenheit der Truppe.
und jetzt im Dez.2001 wieder Bewährung 6 Monate auf 3 Jahre wegen Betrug.Was mich wundert ist,daß der Richter bei der letzten Verhandlung einen Bundeszentralregisterauszug vorließt,in dem sogar alte Sachen immer noch stehen,wie zum Beispiel die Sache von 1981.Das ist doch schon über 20 Jahre her.Wieso steht das noch drin?Ich dachte immer,das ein Eintrag nach 5-10 Jahren erlöscht?Wann kann ich denn mit einer Löschung,am besten eine komplette Löschung rechnen?werde auf jeden Fall nichts mehr in meinem Leben anstellen.werde ich so noch eine komplette Löschung in meinem Leben erleben?
Gruß
Thorsten

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Löschfristen gelten nur, wenn vorher keine neuen Einträge dazukommen (Wie bei Dir offensichtlich geschehen). Dann beginnt die Frist für alle Einträge von vorne zu laufen, bzw. alle Verurteilungen werden getilgt, wenn der am längsten beizubehaltende Eintrag gelöscht wird, bzw. alle Einträge Tilgungsreife erreicht haben. (und nichts neues kam/kommt)

Konkret heißt das bei Dir:

Es wird gelöscht nach 10 Jahren (Tilgungsfrist nach §46(1)2b BZRG ) + 1/2 Jahr (Dauer der Strafe) + 1 Jahr (Sperrfrist) = 11,5 Jahre

Während der Sperrfrist wird keine Auskunft gegeben, also macht Dir der Eintrag ab Juni 2012 keine "Kopfschmerzen" mehr, und wird im Juni 2013 entgültig gelöscht.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thorsten99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mann,das ging ja wahnsinnig schnell mit der Antwort.
Eine Frage habe ich noch.wie ist das mit dem Führunszeugnis.Ab wann kann ich rechnen,daß in meinem Führungszeugnis nichts drin steht.Meine Bewährung läuft Dez 2004 aus.
Ist mir sehr wichtig,falls mal ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Ich hoffe nicht auch erst 2013!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nee, bezügl. Führungszeugnis sind es 5 jahre, also Dezember 2006 !

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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