Eintrag ins Führungszeugnis

9. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
chaosfrau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag ins Führungszeugnis

Hallo,

bin 1999 wegen Besitz und Einfuhr verurteilt worden zu einer Geldstrafe von 1200 DM, habe da keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen.

Im Jahr 2000 hatte ich nochmal Hausdurchsuchung aufgrund der Aussage eines Bekannten, dabei sind 1,8 g gefunden worden, wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen a`20 DM verurteilt ohne Verhandlung.

So, jetzt kommts, habe eine neue Arbeit angefangen ( Pflege) und musste ein Führungszeugnis abgeben-- siehe da , ich hab für die zweite Tat einen Eintrag bekommen, obwohl das nur 400 DM waren!

Verurteilt nach §25 Abs. 2 StGB , §1 Abs.1 , §3 Abs. 1, §29 Abs. 1 BtMG

Dachte immer die Strafe muss höher sein damit man den Eintrag bekommt.

Ist das nun weil ich wiederholungstäter bin? Was kann ich dagegen tun?

Kann der Eintrag irgendwie gelöscht werden, z.B. wenn ich Urin abgebe?

Wie lange bleibt der Eintrag?



Warte auf Antwort, schon mal vielen Dank.



Grüsse von der

Chaosfrau

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hallo Chaosfrau.

Ja, die Verurteilung wurde eingetragen , weil bereits ein anderer Eintrag vorhanden war. [vgl. § 32 (2) 5. BZRG ].

Die Frist zur Löschung beträgt in diesem Fall 3 Jahre ab der Rechtskraft des Urteils.

Vorher kannst Du i.d.F. auch nichts machen um die Löschung zu erreichen. Urinabgabe nützt da nichts.

Gruß, Bob

(Sozialabeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)

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#2
 Von 
chaosfrau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob, das hilft mir schon weiter.

Grüsse von der Chaosfrau

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hoffmann84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 25x hilfreich)

hallo bob,

wie werden ladandiebstähle (bei gerigem wert) im amtlichen führungszeugnis vermerkt, kann ich dann später nicht mehr beamter werden. hat man eigentlich von anfang an ein führungzeugnis oder bekommt man dieses erst, wenn etwas vorfiel?

danke!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hallo Hoffmann 84.

Führungszeugniseinträge richten sich nicht nach dem Delikt (also z.B. Ladendiebstahl), sondern nach dem dafür verhängten Strafmaß. Also bei Geldstrafen nach den sog. Tagessätzen. Man wird zu soundsoviel Tagessätzen á soundsoviel Euro (normalerweise 1/30 des Monatseinkommens) verurteilt. Solange kein Eintrag im FZ vorhanden ist, werden Geldstrafen ab 90 TGS eingetrgen. Wenn schon ein Eintrag vorhanden ist, auch geringere (siehe Chaosfrau).

Darüberhinaus gibt es verschiedene Regelungen für den Eintrag von Freiheitsstrafen. Das ist zieml. Komplex. So kommt es darauf an, ob nach Erwachsenrecht (StGB) oder Jugndrecht (JGG) verurteilt wurde. Auch im Betäubungsmittelsektor gibt es Sonderregelungen. So kann z.B. eine Freiheitstrafe bis zu 2 Jahren nicht eingetragen werden , wenn die Tat aufgrund einer Btm-abhängigkeit begangen wurde (z.B. Beschaffungskriminalität) und die Strafe aufgrund der §§ 35, 36 BtmG (Therapie vor/statt Strafe)zurückgestellt, bzw. ausgesetzt wird.

Eine "normale" Bewährung (§ 56 StGB ) wird bei 2 Jahren dagegen in jedem Fall eingetragen.

Das alles kannst Du im Bundeszentralregistergesetz (BZRG)nachlesen. §§ 32 ff. (Einfach mal bei Google eingeben).

Ein Führungszeugnis hat übrigens jeder. Entweder mit oder ohne Eintrag ;-)

Gruß, Bob

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ddm66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus,
stimmt es das man nach einer Verurteilung im Erwachsenenstrafrecht (Bew. 4 Mon auf 3 J.) wegen Diebstahls noch 10 Jahre im BZR gespeichert ist(obwohl im Fühzeug. gelöscht)?Und somit jede auch geringfügige Geldstrafe im Führungszeugnis eingetragen wird?
Besten Dank im Voraus!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Exact so ist es. [§ 46(1)2b BZRG ]




§ 46 BZRG

(1)
1. [...]

2. zehn Jahre bei Verurteilungen zu

a) [...]

b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,...


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stephan22222222222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Gegen mich wurde ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft verhängt wegen Betrug (263 StGb)zu 20 TS je 30 €.
Ich war zuvor noch nicht vorbestraft bzw. habe noch keinerlei Eintrag.
Meine Frage währe:
Bekomme ich wegen dieser Sache einen Eintrag im FZ oder BZG?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte

-----------------
"Danke für eure Mühe"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Führungszeugnis nicht, BZR für 5 Jahre.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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