Hallo,
habe heute mein beantragtes Führungszeugnis bekommen. Vor 2 Jahren im Juni 2008 bin ich betrunken auf dem Fahrrad von Polizisten angehalten worden. Diese Sache ging vor die Staatsanwaltschaft mit 60 Tagessätzen a 30 Euro.
Jetzt bin ich ziemlich sauer darüber, daß dieser Eintrag in dem Zeugnis steht, da es ja unter 90 Tagessätze sind und ich mir mit diesem Zeugnis die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wohl abschminken kann. Im Zeugnis sollte doch wohl kein Eintrag stehen, wenn man zur MPU muss und den Führerschein wiederbekommen möchte.
Wie lange steht dieser Eintrag im Führungszeugnis ?
Auf Antworten freue ich mich.
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-- Editiert am 17.08.2010 22:54
Eintrag ins Führungszeugnis - Trunkenheitsfahrt, Führerschein los
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Eine einzelne Verurteilung zu 60 Tagessätzen käme nicht in Führungszeugnis. Es muß also noch ein 2tes Urteil geben, dass -wenn auch nicht mehr im Führungszeugnis- jedoch noch im Bundeszentralregister steht. Dabei kann es sich eigentl. auch nur um eine Geldstrafe unter 91 TS handeln (oder Freiheitsstrafe bis 3 Monate).
Löschfrist für Geldstrafen bis 90 TS sind 3 Jahre. Also bis Juni 2011.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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Ich habe im März 2006 meinen Führerschein verloren und damit eine Straftat begangen,habe seit dem auch keinen Führerschein mehr. Kann es sein, das es daran liegt, daß der Eintrag vom Juni 2008 im Führungszeugnis steht? Der Strafbefehl ist mir allerdings erst im November 2008 zugestellt worden. Wann wird der Eintrag gelöscht, bzw. wann kann ich ein erneutes Führungszeugnis ohne Eintrag beantragen?
Wenn ich im neuen Führungszeugnis keinen Eintrag mehr habe, müßte doch eigentlich die Fahrerlaubnisbehörde von der Tat 2008 auch nichts wissen, da ich ja keinen Führerschein verloren habe.Ich wäre doch blöd, wenn ich den Führerschein mit dem jetzigen Zeugnis beantragen würde.
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-- Editiert am 18.08.2010 12:03
--- editiert vom Admin
Ja, das ist richtig, daher dürfte ja an sich in den Akten nur stehen, dass ich im Jahre 2006 wegen Trunkenheit meinen Führerschein losgeworden bin, oder ?
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--- editiert vom Admin
Das weiss ich nicht, ob es Punkte gibt, wenn man mit dem Rad betrunken gefahren ist. Wie kann man erfahren, wieviel Punkte man hat ?
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@Martin
Ich sagte es ja bereits: Damit eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze im Führungszeugnis auftaucht, muß es mindestens 2 Verurteilungen in der Vergangenheit gegeben haben. Bei Ihnen scheint das dann ja eine Tat aus 2006 und die Fahrradfahrt aus 2008 gewesen zu sein.
Speicherfrist -sagte ich auch schon- sind 3 Jahre. Also bis Juni 2011.
Darüber hinaus gab es ja aber wohl auch Punkte in FL (die länger Bestand haben). Insoweit läßt sich die Tat ohnehin noch nachvollziehen, auch wenn sie aus dem FZ heraus ist. Ein sauberes FZ ist auch keine Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis.
Sonst hätte auch manch Politiker den FS abgeben müssen (Ex-Minister Döring, MP Althaus, Ex-Bundesminister Kanther.. um nur 3 zu nennen)
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Ja, auch mit dem Fahrrad gibts Punkte ... und zwar 7.
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Ein sauberes FZ ist also keine Voraussetzung für die Fahrerlaubnis, aber bei der MPU würde ich wohl Schwierigkeiten bekommen, um ein positives Gutachten zu bekommen,oder ? Wie und wo erfährt man, wieviel Punkte man hat ?
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-- Editiert am 18.08.2010 13:31
quote:
Ein sauberes FZ ist also keine Voraussetzung für die Fahrerlaubnis, aber bei der MPU würde ich wohl Schwierigkeiten bekommen, um ein positives Gutachten zu bekommen,oder ?
Warum? Wenn die Tat die im Führungszeugnis steht die ist, wegen der die FE entzogen wurde / die MPU fällig ist (und so ist es doch bei Ihnen anscheinend) kennt der Psychologe bei der MPU diese Tat(en) doch ohnehin aus den anderen Akten. Von daher ist es doch völlig egal, ob er sie im FZ auch (noch mal) sehen kann.
Anders sähe es ggf. aus, wenn im FZ eine Tat stünde, die in keiner der anderen Akten (VZR/Führerscheinakte) auftaucht, also nur im FZ ersichtlich ist und auf mangelnde Eignung zum Führen von KFZ hindeutet.
quote:
Wie und wo erfährt man, wieviel Punkte man hat ?
Na dort, wo sie auch gespeichert werden: In Flensburg
Link: Punkteauskunft KBA
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-- Editiert am 18.08.2010 13:50
Nein, so ist es nicht. Und zwar durch die Tat, die bei mir jetzt im Führungszeugnis steht, habe ich meine Fahrerlaubnis nicht verloren, da ich zu der Zeit keinen Führerschein mehr besessen habe. Dann dürfte diese Tat bei der Führerscheinstelle an sich auch nicht bekannt sein, oder ?Wenn die Führerscheinstelle das Zeugnis erhält, sieht sie ja die letzte Tat.
Ich kann meinen Führerschein, trotz einer Eintragung im Führungszeugnis beantragen, oder ?
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-- Editiert am 18.08.2010 14:29
--- editiert vom Admin
Was steht denn im Führungszeugnis? Doch die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, oder nicht? Das schrieben Sie zumindest in Ihrem ersten Beitrag. Und von dieser Tat erfährt der Psychologe bei der MPU doch sowiso durch das Verkehrszentralregister, da es für diese Tat 7 Punkte dort gab.Ob der Psychologe diese Tat nun (nochmal, neben dem VZR) im Führungszeugnis vorfindet, ist doch schnurzpiepegal.
quote:
Dann dürfte diese Tat bei der Führerscheinstelle an sich auch nicht bekannt sein, oder ?
Doch !! Zum nunmehr 3. Mal: Verkehrszentralregister ! Flensburg ! 7 Punkte !
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