Hallo,
habe eine Frage bezüglich des Führungszeugnisses.
Folgendes:
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Ich wurde damals wg. Computerbetruges angeklagt. Ich nutze Internetzugänge von anderen Nutzern (unwissentlich) - die auf einer Internetseite als
kostenlose Zugänge deklariert waren.
Ca. 1,5 Jahre später, kam ein gerichtliches Verfahren auf mich zu ( zu diesem Zeitpunkt war ich 18 Jahre alt). Der Schaden belief sich auf 9 €, durch Surfen im Internet. Weiterhin wurden mir 20 Sozialstunden erteilt, die ich abzuleisten hatte. Und bekam zudem eine Verwarnung.
Führt diese gerichtliche Entscheidung dazu, dass ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis ( Belegart 'O' = amtliche ) gemacht wird ?!
Werden evtl. eingestellte Verfahren auch hier aufgeführt ?
Wann werden die Eintragungen gelöscht ?
Kann ich ins Führungszeugnis (Belegart 'O') Einsicht nehmen ?
Würde mich über Antwort freuen
MfG
Niklas
Eintrag ins amtliche Führungszeugnis ?
24. August 2004
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Frage vom 24. August 2004 | 19:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag ins amtliche Führungszeugnis ?
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#1
Antwort vom 24. August 2004 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Da die Sache ja nach Jugendrecht behandelt wurde, hast Du keinen Eintrag im Führungszeugnis. Weder in Belegart N noch in Belegart 0.
Die Einsichtnahme ins Zeugnis 0 ist ein zieml. kompliziertes Verfahren und geht nur über Generalbundesanwalt und Amtsgericht. Aber ich kann Dich beruhigen: Wenn Du nur dieses eine mal mit dem Gesetz zu tun hattest (warst zum Tatzeitpunkt ja wohl 16 oder 17), steht garantiert nichts im Führungszeugnis.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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