Eintrag ins amtliche Führungszeugnis ?

24. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Niklas44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag ins amtliche Führungszeugnis ?

Hallo,

habe eine Frage bezüglich des Führungszeugnisses.

Folgendes:
-----------

Ich wurde damals wg. Computerbetruges angeklagt. Ich nutze Internetzugänge von anderen Nutzern (unwissentlich) - die auf einer Internetseite als
kostenlose Zugänge deklariert waren.
Ca. 1,5 Jahre später, kam ein gerichtliches Verfahren auf mich zu ( zu diesem Zeitpunkt war ich 18 Jahre alt). Der Schaden belief sich auf 9 €, durch Surfen im Internet. Weiterhin wurden mir 20 Sozialstunden erteilt, die ich abzuleisten hatte. Und bekam zudem eine Verwarnung.

Führt diese gerichtliche Entscheidung dazu, dass ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis ( Belegart 'O' = amtliche ) gemacht wird ?!

Werden evtl. eingestellte Verfahren auch hier aufgeführt ?

Wann werden die Eintragungen gelöscht ?

Kann ich ins Führungszeugnis (Belegart 'O') Einsicht nehmen ?


Würde mich über Antwort freuen

MfG

Niklas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Da die Sache ja nach Jugendrecht behandelt wurde, hast Du keinen Eintrag im Führungszeugnis. Weder in Belegart N noch in Belegart 0.


Die Einsichtnahme ins Zeugnis 0 ist ein zieml. kompliziertes Verfahren und geht nur über Generalbundesanwalt und Amtsgericht. Aber ich kann Dich beruhigen: Wenn Du nur dieses eine mal mit dem Gesetz zu tun hattest (warst zum Tatzeitpunkt ja wohl 16 oder 17), steht garantiert nichts im Führungszeugnis.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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