Hallo,
am 21.08.2003 wurde ich in einem Strafbefehl
verurteilt:
Ladendiebstahl 10 TS und gleichzeitig vorsätzlicher Körperverletzung 20 TS, also zu insgesamt 25 Tagessätzen.
Ich möchte nicht ins pers. Führungszeugnis eingetragen werden.
Wann wird diese Eintragung wieder gelöscht. Voraussetzung natürlich keine weitere Straffälligkeit. Wo kann ich mich erkundigen, ob ich noch im Bundeszentralregister eingetragen bin.
Ich habe in der Trambahn vergessen (wirklich vergessen) meine Karte abzustempeln. Ich bin nicht kontrolliert worden. Glück gehabt. Ich wollte wissen, wie lange ich im Bundeszentralregister für diese oben genannte Tag eintragen bin.
Eintrag löschen
10 TS und gleichzeitig vorsätzlicher Körperverletzung 20 TS, also zu insgesamt 25 Tagessätzen.
10+20=25?
Also entweder bist Du zu 30 TS verurteilt worden, oder -tatmehrheitlich- zu einer Gesamtgeldstrafe von 25 TS
Ist aber auch -was Deine Frage betrifft- egal.
Die Tat steht für 5 Jahre im Bundeszentralregister (vorausgesetzt Du bist über 21, wurdest also nach Erwachsenenrecht verurteilt)
Was die "Erkundigung" angeht, sieh Dir meinen Beitrag "von Streetworker - 26.08.2003 19:58:30" im Thread ">Auskunft Bundesluftfahrtamt §29a,d" an. Dort ist das Procedere beschrieben.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
zur Klarstellung: Kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden.
Und jetzt?
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