Eintrag wegen schwerer räuberischer Erpressung

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
ellocito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Eintrag wegen schwerer räuberischer Erpressung

Hallo alle zusammen,

ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Im Februar 2003 wurde ich wegen schwerer räuberischer Erpressung und Raub zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Im September 2005 wurde ich vorzeitig entlassen und habe als Geschenk noch 4 Jahre Bewährung erhalten. Nun wüsste ich gerne wann der Eintrag im Führungszeugnis gelöscht wird. Im Internet habe ich bisher nichts wirklich aussagekräftiges gefunden. Außer einen Eintrag in einem anderen Forum, wo stand, dass Einträge bei einer solchen Straftat nach 5 Jahren zzgl. der 3 Jahre und 3 Monate entfernt werden. Ich schließe daraus, dass nach 8 Jahren und 3 Monate der Eintrag entfernt sein müsste. Ist das so korrekt?
Wenn das korrekt sein sollte, würde mich natürlich noch interessieren ab wann die Zeit läuft. Ab Verurteilung oder ab Freilassung?

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Außer einen Eintrag in einem anderen Forum, wo stand, dass Einträge bei einer solchen Straftat nach 5 Jahren zzgl. der 3 Jahre und 3 Monate entfernt werden. Ich schließe daraus, dass nach 8 Jahren und 3 Monate der Eintrag entfernt sein müsste. Ist das so korrekt?


Ja, ist es.

Unter der Voraussetzung dass zu diesem Zeitpunkt

a) die Bewährung abgelaufen ist und die Strafe erlassen wurde (wird bei Ihnen ja so sein)

und

b) dass es keine weiteren Eintragungen im Bundeszentralregister (nicht = Führungszeugnis!!) gibt (das können auch kleine Geldstrafen sein), die eine längere Speicherfrist haben und aktuell noch drin sind.


Die Frist läuft ab Urteilsdatum. Wenn es also keine weiteren, noch aktuellen, Eintragungen gibt (im BZR) fällt der Raub im Mai 2011 aus dem FÜhrungszeugnis raus.

Im BZR steht er aber noch bis Mai 2021 (bzw. incl. Überliegefrist bis 2022), was zur Folge hat, dass er wieder mit ins Führungszeugnis käme wenn Sie bis 2021 nochmals verurteilt werden, auch wenn es nur eine kleine Geldstrafe wäre.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ellocito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ich weiß es sehr zu schätzen.

a) die Bewährung abgelaufen ist und die Strafe erlassen wurde (wird bei Ihnen ja so sein)

Also die Bewährung ist seit September 2009 abgelaufen. Was verstehen Sie unter "Strafe erlassen wurde"? Da die Bewährung doch offiziell abgelaufen ist, ist die Strafe doch auch erlassen oder?
Ansonsten habe ich keinerlei Einträge, weder im FZ noch im BZR.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da die Bewährung doch offiziell abgelaufen ist, ist die Strafe doch auch erlassen oder?
Nein. Nach Ablauf der BW wird geprüft, ob es weitere Straftaten gibt. Ist dies nicht der Fall, ergeht ein Erlassbeschluss. Dann erst ist die Strafe erlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig! Nach Ablauf der Bewährungszeit kommt (wenn alles "gut" ist) ein Gerichtsbeschluß mit dessen Rechtskraft die Strafe dann erlassen ist. Der Beschluß ergeht auf Antrag. Den Antrag kann man selber stellen, ansonsten macht es auch die Staatsanwaltschaft.

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