Hallo,
ich wurde am 4.10.2000 vom Jugendgericht wegen Handeltreibens
mit Betäubungsmitteln verurteilt (Verwarnung). Die Strafe , ein Gel
dbetrag in Hoehe von 1600DM an den Fond des Kreisjugendamtes
in monatlichen Raten zu je 200 DM . Nun wollte ich fragen , ob dies
einen Eintrag ins Bundeszentralregister zur Folge hatte. Im Führungszeugnis ist nichts vermerkt. Nachdem ich schon hier im
Forum einigen nützliche Informationen beziehen konnte , denke ich , dass dies wohl nicht der Fall sein duerfte. Da ich aber derzeit
das Abitur nachhole und evtl. ein Studium der Rechtswissenschaften
anstrebe, wollte ich mich in diesem konkreten Fall nochmals absichern , ob ein Eintrag stattfand und wann dieser wieder gelöscht wird .
Sorry für die vielen Details , ich würde mich trotzdem über Antworten freuen.
Eintragung Bundeszentralregister
Verwarnungen im Jugendrecht werden nicht ins Bundeszentralregister eingetragen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Dann spricht man quasi bei Geldstrafen
vor dem Jugendrichter von Verwarnung?
mir ist da der Unterschied nicht ganz klar.
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Nein, nicht jede "Zahlung von Geld" ist eine Geldstrafe. (Geldstrafen -als solche- gibt es im Jugendrecht überhaupt nicht)
Was Du bekommen hast, ist eine Geldauflage
. Das ist -gerade registerrechtlich- ein großer Unterschied zur Geldstrafe
. Einer Geldstrafe geht eine Verurteilung
voraus. Einer Geldauflage
nicht. Geldauflagen werden in Zusammenhang mit "Verwarnungen" oder "Verfahrenseinstellungen" verhängt. Auch im Erwachsenenrecht werden "Geldauflagen" nicht ins BZR eingetragen, "Geldstrafen" hingegen schon.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
ach so , jetzt wird das klarer.
Danke
Und jetzt?
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