Hallo,
ich habe seit Februar, 2011 ein Eintrag nach einer Verurteilung § 177 StGb.
Ich beginne am 15.11. eine neue Arbeit bei einem Energiekonzern, die ein Führungszeugnis
verlangen.
Nach meinen Informationen wird das erst nach 10 Jahren gelöscht. Also 2021!
Was kann ich machen? Ein Antrag zu Löschung ist meiner Meinung nach zu kurzfristig.
Müssen die eins bekommen?
Aktuell bin ich noch bei einer anderen Firma eingestellt. Wenn ich jetzt hier für die neue Stelle kündige und die mein Führungszeugnis mit dem Eintrag sehen, fürchte ich, dass sie mich dann auch kündigen. So hätte ich beide Stellen verloren.
Also was am besten tun?
Eintragung Führungszeugnis Jahr 2011 (sexuelle Nötigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Also was am besten tun?
Mit offenen Karten spielen. Klar kann es dann passieren, dass Du die Stelle nicht bekommst. Wenn Du die Eintragung nicht offen legst, läufst Du aber Gefahr, ganz ohne Job dazustehen. Das hast Du schon richtig erkannt.
Zitat:Nach meinen Informationen wird das erst nach 10 Jahren gelöscht. Also 2021!
Später, da die Dauer der Freiheitsstrafe auch noch hinzuzurechnen ist. Selbst wenn nur die Mindeststrafe verhängt wurde (bei § 177 in der Fassung von 2011 war das noch 1 Jahr, bzw. bei Abs. 2 = 2 Jahre) also frühestens 2022 oder 2023.
Zitat:Was kann ich machen? Ein Antrag zu Löschung ist meiner Meinung nach zu kurzfristig.
Und wäre darüber hinaus auch nicht erfolgreich.
Zitat:Müssen die eins bekommen?
Naja, einerseits ist es ein Unterschied ob man bei "einem Energiekonzern" im Callcenter Stromverträge verkauft, oder ob man ein Atomkraftwerk wartet. Im letzteren Fall wäre eine weit tiefere Überprüfung fällig, als nur per Führungszeugnis (BZR-Vollauskunft, Polizei, Nachrichtendienste). Aber auch beim Callcenter-Job gilt: Wenn das Unternehmen ein FZ haben will und Sie keines vorlegen wollen, werden Sie den Job nicht bekommen. Auch wenn sie es vorlegen, werden Sie den Job -wohl- nicht bekommen, schätze ich...
Zitat:Aktuell bin ich noch bei einer anderen Firma eingestellt.
Dann sollten Sie es vielleicht die nächsten Jahre noch dabei belassen... Die aktuelle Firma will ja offenbar kein Führungszeugnis haben, oder?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.10.2019 23:23
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Vorweg: Ein Antrag auf vorzeitige Löschung ist erfolglos, das kann man sich sparen.
Eine Verurteilung nach § 177 StGB ist nicht nur kein Empfehlungsschreiben sondern wird als erhebliches Persönlichkeitsproblem bewertet, welches nicht nur Sicherheitsbelange tangiert sondern auch ein gestörtes kollegiales Verhalten befürchten lässt. Ich kann daher der Sicht von Streetworker nur beipflichten und würde bis zum Ablauf der Frist zur Nichtaufnahme meinen alten Job beibehalten.
Für sicherheitsrelevante Jobs wird die Verurteilung selbst nach Ablauf obiger Frist noch für weitere 10 Jahre zum Problem, da sie entsprechend lang im BZR gespeichert bleibt.
Ich werde im Bereich IT arbeiten.
Zur Tatzeit war ich 23 und jetzt 31...
Jo, das ändert soweit nichts. Wenn die Firma ein Führungszeugnis haben will, will sie eines haben.
Wie hoch war denn nun die verhängte Strafe? Dann könnte man Dir zumindest sagen, ab wann genau das Führungszeugnis wieder sauber ist.
Und jetzt?
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