Eintragung erweitertes Führungszeugnis

17. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Tinka2013
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung erweitertes Führungszeugnis

Hallo zusammen,
es geht um meinen Mann.
Er wurde im Jahr 2014 zu 2 Jahren auf Bewährung nach STGB §176 Abs.1, Abs.3 §56 verurteilt.

Uns wurde damals mitgeteilt, dass dieser Eintrag nach 10 Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht wird.
Jetzt musste er eins beantragen und nun steht die Verurteilung noch darin.

Ich habe im Internet Infos gefunden, dass im Jahr 2021 die Fristen von 10 Jahren auf 20 Jahre erweitert wurden.
Ist er davon nun betroffen oder ist es ein versehen, dass dies noch Im erw. Führungszeugnis steht?

Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von User am 17. Oktober 2025 17:20




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34489 Beiträge, 17815x hilfreich)

Ganz offensichtlich ist er davon betroffen. Aber auch mit 10-Jahresfrist stünde es noch drin - die Frist verlängert sich nämlich um die Strafdauer, so dass 12 bzw. jetzt 22 Jahre sind.
Sind Sie übrigens sicher, dass es um ein erweitertes FZ geht? Das braucht man nur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen... Aber auch im normalen FZ würde es stehen (Frist 10+2 Jahre).

-- Editiert von User am 17. Oktober 2025 17:55

-- Editiert von User am 17. Oktober 2025 17:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Tinka2013
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben das erweiterte hier ja vorliegen.

Das mit den 12 bzw. 22 Jahren war uns gar nicht klar.

Der Richter sagte damals was von 10 Jahren und wir dachten ab Urteil.

Aber ist er denn jetzt auch von den 20 Jahren betroffen, obwohl die Verurteilung ja viel früher war?

Habe da verschiedene Infos gefunden und weis nun nicht was richtig ist

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34489 Beiträge, 17815x hilfreich)

Ja, er ist "betroffen" - das schrieb ich doch schon. Im Übrigen ist "ab Urteil" doch richtig - nur dass da noch die Strafdauer draufzuschlagen ist, hat der Richter vergessen (oder Sie haben es überhört).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3559 Beiträge, 1370x hilfreich)

Sicher, dass die Arbeit mit Kindern im Interesse des Mannes und der Kinder ist?

Aber da das sowieso erst ab 2036 möglich ist...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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