Eintragung im Führungszeugnis - Löschung

30. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
launebeer_100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung im Führungszeugnis - Löschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin im Jahr 2003 nach einem Verkehrsunfall (Alkohol am Steuer) mit Todesfall, zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf 5 Jahre Bewährung verurteilt worden.

Die Verhandlung war im Dez. 2003. Die Saatsanwaltschaft hat sodann Berufung eingelegt, diese jedoch im Feb. 2004 widerrufen.

Nunmehr möchte ich gern wissen, wann die Eintragung aus dem Führungszeugniss verschwindet, da die zahlreichen Forummitteilungen mir nicht wirklich weiterhelfen. Ab wann wird gezählt Dez. 2003 oder Febr. 2004?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

die Frist beginnt am Tag des Urteils. Die Länge der Frist beträgt 5 Jahre plus die 2 ausgeurteilten Jahre. Gelöscht wird also im Dez. 2010.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen