Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Jahr 2003 nach einem Verkehrsunfall (Alkohol am Steuer) mit Todesfall, zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf 5 Jahre Bewährung
verurteilt worden.
Die Verhandlung war im Dez. 2003. Die Saatsanwaltschaft hat sodann Berufung eingelegt, diese jedoch im Feb. 2004 widerrufen.
Nunmehr möchte ich gern wissen, wann die Eintragung aus dem Führungszeugniss verschwindet, da die zahlreichen Forummitteilungen mir nicht wirklich weiterhelfen. Ab wann wird gezählt Dez. 2003 oder Febr. 2004?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Eintragung im Führungszeugnis - Löschung
30. Januar 2010
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Frage vom 30. Januar 2010 | 00:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung im Führungszeugnis - Löschung
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#1
Antwort vom 30. Januar 2010 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Hi,
die Frist beginnt am Tag des Urteils. Die Länge der Frist beträgt 5 Jahre plus die 2 ausgeurteilten Jahre. Gelöscht wird also im Dez. 2010.
Gruß vom mümmel
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