Ich habe eine Eintragung in Führungszeugnis.
Tatbezeichnung: Diebstahl in Tatmehrheit mit Beledigung
Angewendete Vorschriften: StGB § 185
, § 194
, § 242
, § 248 a
, § 53
35 Tagesssätze zu je 5 EUR Geldstrafe
Aber die wird leider nicht gelöscht, ich habe gedacht das unter 80 Tagessätze keine Eintragung vorkommt, aber ich hatte davor schon Geldstrafen wegen Beledigung, Diebstahl kommt zum ersten mal, außerdem war es geringfügig. die Tat hat sich am 16.03.2007 ereignet. Ich wollte mir eine Zeitung kaufen(80cent)aus der Zeitungskasten, hatte aber nur noch 12 cent weil ich arbetislos war konnte ich nicht mehr aufbringen, weil ich die Stellenanzeigen anschauen wollte, auf einmal kommte der Kontrolleur. Strafnazeige.
Meine Frage ist, kann man die Eintragung in Führungszeugnis vorzeitig löschen.
Ich habe zwar an Generalbundesanwalt geschrieben die sagen nein wegen Berufliche und Finanzielle Schwierigkeiten kann man das nicht löschen aber ich habe schon 2 Mahnbescheide eine mit Vollstreckung, jetzt habe ich Angst das ich deswegen kein Arbeit kriege, außerdem bin ich verlobt und meine Verlobte hat ein 10 Jähriges Tochter von der alten Beziehung.
Wo kann ich hilfe in Anspruch nehmen ich wohne in Ismaning bei München.
Ich würde mich sehr freuen wenn ich einen Rat kriegen würde.
Was ich zu tun habe.
Ich will keine Rechtsberatung sondern nur ein Rat.
Bedanke mich im Voraus
Mustafa32
Eintragung im Führungszeugnis - Diebstahl in Tatmehrheit mit Beleidigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aber die wird leider nicht gelöscht, ich habe gedacht das unter 80 Tagessätze keine Eintragung vorkommt,
Eine Geldstrafe bis zu 90 TS wird nicht eingetragen, wenn es die einzige ist.
aber ich hatte davor schon Geldstrafen wegen Beledigung,
Das ist eben der Grund, warum sie doch eingetragen wurde.
Meine Frage ist, kann man die Eintragung in Führungszeugnis vorzeitig löschen.
Theoretisch ja. Praktisch nein, da dafür so enge Voraussetzungen vorliegen müssen, dass man sie zu 99% nicht erfüllt. Ausserdem kommt hinzu, dass das Urteil gerade mal ein gutes halbes Jahr her ist. Alleine deswegen kommt eine vorzeitige Löschung nicht in Frage.
Ich habe zwar an Generalbundesanwalt geschrieben die sagen nein wegen Berufliche und Finanzielle Schwierigkeiten kann man das nicht löschen
Genau
jetzt habe ich Angst das ich deswegen kein Arbeit kriege, außerdem bin ich verlobt und meine Verlobte hat ein 10 Jähriges Tochter von der alten Beziehung.
Ja, dass sollte man sich allerdings überlegen, bevor man straffällig wird.
Wo kann ich hilfe in Anspruch nehmen ich wohne in Ismaning bei München.
Ich würde mich sehr freuen wenn ich einen Rat kriegen würde.
Was ich zu tun habe.
Ich will keine Rechtsberatung sondern nur ein Rat.
Um eine vorzeitige Löschung zu erreichen, kann Ihnen niemand helfen, da die Gründe wie gesagt nicht ausreichend sind. Da müßten schon sehr viel schwerer wiegende Gründe vorliegen.
Sie können nur die 3 Jahre (bzw. jetzt noch 2,5) abwarten, bis die Einträge sowiso gelöscht werden.
Was Ihre Mahnbescheide angeht, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.
http://www.bag-schuldnerberatung.de/index.php?id=24
Unter o.g. Link finden Sie eine Suchmaschine für Schuldenberatungsstellen. In Ismaning selbst gibt es keine. Geben Sie unter 'Ort' einfach München ein (auch wenn dort steht, dass man nur die PLZ eingeben soll)
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