Guten Tag,ich habe folgende Frage,vielleicht kann mir bitte jemand helfen.Ich bin 25. Ich war beim Ladendiebstahl erwischt,und alles zugegeben und fangprämie bezahlt.Später bakamm ich einen Brief von Staatanwaltschaft in dem steht das ermitlungsverfahren gemäß §153 abs 1 der SPO wurde eingestellt.Jetzt will ich eine umschulung machen.Da wird Führungszeugnis verlangt.Das ist für Behörde (strasenverkehrsamt).Bekomme ich irgenwelche Eintrgung in Zeugnis oder ?.Ich bedanke mich in voraus.
Eintragung in Führungszeugnis
15. Februar 2007
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Frage vom 15. Februar 2007 | 11:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung in Führungszeugnis
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#1
Antwort vom 15. Februar 2007 | 11:40
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Nein, sie haben definitiv keine Eintragung. Wenn das verfahren eingestellt worden ist, ist ja nichts passiert.
Und selbst wenn es zu einer Verurteilung gekommen WÄRE, dann würde diese auch erst ab 90 Tagessätzen im Führungszeugnis eingetragen.
#2
Antwort vom 15. Februar 2007 | 11:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank
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