Findet eine Eintragung ins Führungszeugnis für Behörden bzw. ins Bundeszentralregister statt, wenn ein rechtskräftiger Strafbefehl von 70 Tagessätzen verhängt wurde?
Eintragung ins Führungszeugnis / BZR
27. November 2006
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Frage vom 27. November 2006 | 13:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung ins Führungszeugnis / BZR
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#1
Antwort vom 27. November 2006 | 13:10
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1433x hilfreich)
Es erfolgt ein Eintrag in das Bundeszentralregister.
Ob ein Eintrag ins das Führungszeugnis vorgenommen wird hängt davon ab, ob bereits im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind. Wenn ja, dann wird auch im Führungszeugnis ein Eintrag vorgenommen. Wenn nein, wird kein Eintrag vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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