Einzelhaft

14. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz513184-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelhaft

Theoretische Frage:
1. Bei einer Haftstrafe auf Lebenszeit, bedeutet es max 25 Jahre Haft oder bis zum Tod des Gefangenen?
2. Kann Einzelhaft durchgehend für eine Strafe auf Lebenszeit gegeben werden?
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Das sagt doch schon der Begriff "lebenslänglich".

Rekordhalter ist nach meiner Kenntnis Hans-Georg Neumann, der seine Haftstrafe seit 1962 verbüßt, also inzwischen seit 57 Jahren.

zu 2.: Prinzipiell ja, wobei Einzelhaft nicht von vorneherein auf Lebenszeit verhängt werden.

-- Editiert von hh am 15.04.2019 00:17

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann Einzelhaft durchgehend für eine Strafe auf Lebenszeit gegeben werden? Einzelhaft ist der Rechtsanspruch jedes Strafgefangenen, weswegen die Frage völlig unverständlich ist. Falls Sie so eine Art Isolierhaft meinen - nein, derlei kennt das Strafgesetzbuch nicht.

-- Editiert von muemmel am 15.04.2019 01:31

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Minimum 15 Jahre, max. bis zum Tod.

2. Kommt drauf an, was sie unter dem Begriff Einzelhaft verstehen.

Jeder Gefangene hat Anspruch auf einen Einzelhaftraum.

Die Absonderung von anderen Gefangenen, also dass man keinen Kontakt zu diesen hat, gibt es nicht als strafprozessuale Maßnahme. Sowas kann allenfalls durch die Justizvollzugsanstalt als Disziplinarmaßnahme in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Und auch nur für eng begrenzte Dauer

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.04.2019 08:43

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Danke Dir. Hab schon an meinen Kenntnissen über Vollzugsabwicklung gezweifelt.

wirdwerden

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