Einzug ohne Einzugsermächtigung

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mosdef
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Einzug ohne Einzugsermächtigung

Hallo,
kurze Skizze der Vorgeschichte:
Ich wurde betrogen. Habe mich auf einen Kauf von einem Beamer geeinigt. Per Nachname bestellt. Es war was anderes im Karton. 750,- Euro weg. Ich gehe davon aus, dass der Absender auf dem Paket nicht stimmt.

Was ich habe sind seine Kontodaten.
Ich vermute zwar nicht, dass das Geld noch auf seinem Konto ist, aber würde diese Möglichkeit gerne versuchen.

Was kann auf mich zukommen, wenn ich die 750,- (sofern vorhanden) von seinem auf mein Konto tranferieren lasse ohne die Berechtigung dazu zu haben ?

Und würde die Sparkasse das machen ohne einen beleg seiner Uterschrift ?

Lieben Gruß

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Das geht nicht.
Niemand hat Zugriff auf das Konto eines Anderen ohne dessen Einwilligung.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Fabian Sachse
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine Abbuchung vom fremdden Konto wird die Sparkasse ohne Einzugsermächtigung nicht vornehmen. Sie sollten vielmehr Ihre Bank aufsuchen und dort die getätigte Überweisung stornieren, soweit das noch möglich ist.

Erstatten Sie Anzeige. Die Staatsaanwaltschaft verfügt über die notwendigen Befugnisse, den Kontoinhaber zu ermitteln.

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"Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Schwacke Vertragsanwalt"

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das wird die Sparkasse nicht interessieren. Theoretisch kann mosdef jederzeit, sofern eine Bankverbindung bekannt ist, eine Lastschrift in Auftrag geben. Allerdings hat der Zahlungspflichtige die Möglichkeit, diese zu widerrufen. Ausnahme wäre hier ein Abbuchungsauftrag, der allerdings der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen muss.
Ob es legal wäre, das Geld abzubuchen kann ich nicht beurteilen.
Da der Betrag per Nachnahme erhoben wurde, ist ein Storno nicht möglich.

Dem Vorschlag der Anzeige kann ich nur zustimmen. Wie bereits zum anderen Thema geschrieben: Vorher nach der Zahlungsfähigkeit des Schuldners beim zuständigen Vollstreckungsgericht fragen.
Wenn er Zahlungsunfähig ist, verstärkt das den Betrugsverdacht.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#4
 Von 
mosdef
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Woher kann ich wissen, welches Vollstreckungsamt für ihn zuständig ist und welche Möglichkeiten habe ich, wenn er nicht zahlungsfähig ist ?

Gibt es wenigstens die Möglichkeit das Geld in absehbarer Zeit (Raten?) zurückzubekommen ?

Mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen, wenn man eine Einzugsermächtigung fälscht ?

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Konsequenzen: Siehe Urkundenfälschung, Betrug...
Wie schon im anderen Forum empfohlen: Hör bloß auf, irgendwelche sinnlosen Eigenversuche zu unternehmen. Du reitest Dich da nur selbst in den Dreck. Geh einfach den normalen Weg über Betrugsanzeige bei der Polizei. Daß er Dir die 750 Euro nicht zurückzahlen kann, ist zwar möglich aber nicht unbedingt wahrscheinlich.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das Vollstreckungsgericht, das für den Ort des Schuldners zuständig ist. Normalerweise das Amtsgericht der nächst größeren Stadt.
Einen Abbuchungsauftrag zu fälschen kann die von KlagDichReich genannten Konsequenzen haben. eine Lastschrift ist, wie geschrieben, zu unsicher.Versuch es lieber über die strafrechtliche Schiene.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

nennen Sie uns Ihre Landkreishauptstadt, dann können wir Ihnen das zuständige Vollstreckungsgericht nennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#8
 Von 
mosdef
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Landeshauptstadt ist Düsseldorf.
Der Verkäufer kommt aus Boprken/Oberhausen.

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Welche Postleitzahl?

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

bei der Stadt Düsseldorf als Kreishauptstadt ist ihr zuständiges Mahngericht das

Amtsgericht HAGEN

Automatisiertes Mahnverfahren (Beleg und EDA)

Lieferanschrift HAGENER STR. 145
58099 HAGEN

Postanschrift
58081 HAGEN

Telefon
02331 967-5

Telefax
02331 967-700


Beachten Sie jedoch, dass ich die Kreisstadt von Ihrem Landkreis meinte, und nicht die Landeshauptstadt des Bundeslandes Nordrhein-Westphalen. Falls dieses zusammenfallen sollte, ist die Angabe des Mahngerichts richtig.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von J. Roenner (Bobo) am 10.03.2005 17:24:09

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#11
 Von 
mosdef
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Tut mir Leid, wenn ich gerade etwas auf der Leitung stehe.

"Kreisstadt von meinen Landkreis" sagt mir nichts.

Ich komme aus Duisburg, der Verkäufer aus aus Borken oder Oberhausen.

Meine Postleitzahl ist 47226.

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#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

auch für Duisburg ist das zuständige Mahngericht das Amtsgericht HAGEN.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich meinte die PLZ des Verkäufers.
Laut telefonbuch.de gibt es sowohl in Borken als auch in Oberhausen ein Amtsgericht. Je nachdem, wo der Verkäufer wohnt müsstest Du das zuständige Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht anrufen und fragen.

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#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Mahnman,

Zuständig für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist jeweils ein Mahngericht in dem Bundesland, in dem der Antragsteller, der eine Forderung gerichtlich eintreiben will, seinen Firmen- bzw. Wohnsitz hat. In der Regel sind in jedem Bundesland ein bzw. zwei zentrale Mahngerichte für die Erlassung gerichtlicher Mahnbescheide zuständig. Man muss also von Duisburg ausgehen, für welches das AG HAGEN als Mahngericht zuständig ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von J. Roenner (Bobo) am 11.03.2005 00:06:37

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hallo Bobo,

es ging in der Diskussion meiner Meinung nach um eine Erkundigung über eine eidesstattliche Versicherung. Die bekommt man beim zuständigen Vollstreckungsgericht. Um einen Mahnbescheid ging es mosdef glaube ich noch gar nicht.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Mahnman,

oh, bitte entschuldigen Sie, dann habe ich die Frage mißverstanden. Ich dachte es geht darum, wo der Gläubiger (hier der Käufer) einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirken kann, um seine Forderung durchzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#17
 Von 
mosdef
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
in erster Linie geht es mir zuerst darum herauszufinden, ob es sich überhaupt lohnen würde einen Anwalt zu beauftragen.
Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, so wäre doch davon abzuraten, oder ?

Bekomme ich bei diesem Vollstreckungsamt überhaupt Informationen über die Person. Gibt es dort keine Datenschutzbestimmungen ?

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#18
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das ist von Ort zu Ort verschieden. Versuch einfach, ob Du Auskunft bekommst. Die Gerichte regeln das nicht einheitlich.

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