Enschuldigung Btm-Erwerb

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Enschuldigung Btm-Erwerb

hallo,

ich habe heute von einem Freund erfahren, das bei einem gemeinsamen, flüchtigen Bekannten eine Hausdurchsuchung wegen Btm (Cannabis) stattgefunden hat. Diesen Bekannten habe ich vor ca. 3 Jahren auf einem Festival kennengelernt. Seit dieser Zeit habe ich den Typen wenn es hoch kommt 3 mal oder so im Jahr gesehen (in der Disco getroffen). Das letzte halbe Jahr habe ich Ihn gar nicht mehr gesehen. Diesem Bekannten wird der Handel mit Cannabis vorgeworfen. Mein Freund hat erfahren, dass dieser Bekannte bei der Polizei u. a. auch Angaben zu seinem Kundenkreis gemacht haben soll. Er soll auch meinen Namen genannt haben. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe. Ich habe mit Drogen absolut nichts am Hut, rauche nur Zigaretten und trinke vielleicht mal, wenn es hoch kommt, 1 Glas Wein (sehr selten). Dieser Bekannte soll auch andere Leute angeschuldigt haben, die mit Btm nichts zu tun haben, Drogen bei Ihm erworben zu haben. Ich bin echt sprachlos. Meine Frage ist nun mit was für Konsequenzen muss ich rechnen? Ich bin echt schockiert. Bin verzweifelt. Ich bin ein ganz normaler Bürger der noch nicht einmal einen Strafzettel für falsches parken bekommen hat und jetzt werde ich noch angeschuldigt Btm erworben zu haben. Noch habe ich diesbezüglich nichts von der Polizei gehört. Muss ich mit irgendwas rechnen?

Vielen Dank im Vorraus.

Dennis

P.S. Wieso kann ich den Betreff nicht ändern? Soll Anschuldigung heißen.

-- Editiert von dion am 19.01.2006 23:18:13

-- Editiert von dion am 19.01.2006 23:19:33

-- Editiert von dion am 19.01.2006 23:21:56

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Muss ich mit irgendwas rechnen?

Wenn er tatsächlich Ihren Namen angegeben hat, wird ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln gegen Sie eingeleitet.

Den Vorwurf können Sie entkräften, indem Sie die Sache genau so schildern, wie hier. Sie können aber auch die Aussage verweigern und -wenn gewünscht- einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen.

Wer auch nicht schlecht, wenn man vielleicht ein Motiv benennen könnte, warum er Sie wahrheitswiderig belastet. Das wäre näml. eine Extra-Straftat (§ 164 StGB ). Da stellt sich die Frage, warum er diese 'ohne Not' begehen sollte.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Dion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Den Grund warum er mich belastet hat kann ich mir auch nicht erklären. Vielleicht um seine eigene Strafe abzumildern. Er hat ja nicht nur meinen Namen genannt. Auch den von meinem Freund, der auch nichts mit Btm zu tun hat. Vielleicht will er uns damit eins auswischen. Kann es mir wirklich nicht erklären.
Hab da noch eine Frage. Kann es sein, dass man auf aufgrund solcher Anschuldigungen seinen Führerschein verlieren kann oder eine MPU machen muss? So ein Drogentest wäre ja kein Problem, da ich ja so ein Dreck nicht nehme. Nur hat mir jemand erzählt, dass man solche Tests selber bezahlen muss und das sich eine MPU über 1 Jahr hinzieht (jeden Monat Urin-Probe). Wenn es so ist, wäre es echt traurig das man aufgrund solcher Anschuldigungen bei der Polizei als Drogen-Konsument dasteht.

Mfg

dennis

-- Editiert von Dion am 20.01.2006 01:40:05

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#3
 Von 
Dion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

falls ich eine Aussage machen muss, kann ich diese auch schriftlich vornehmen? Bin immer sehr viel beschäftigt und habe wenig Zeit.

MfG

dennis

-- Editiert von dion am 20.01.2006 02:18:43

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe als haltlos erweisen, wird auch mit dem Führerschein nichts passieren.

Was die Aussage betrifft, müßten Sie es mit der Polizei abklären, ob es in Ihrem Fall schriftlich geht. Prinzipiell ist es möglich. Manchmal hat die Polizei aber so viele Nachfragen, daß sie lieber vorlädt.



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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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