Entlastende Erklärung zu aufgefundenem Material

25. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Salome22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Entlastende Erklärung zu aufgefundenem Material

Ich stehe im Verdacht, Frau X (Geschäftsführerin eines Betriebs) verleumdet und beleidigt zu haben.

Auf meinem Computer konnten keinerlei Spuren der Nutzung anonymer Konten oder anonymer E-Mail-Adressen festgestellt werden.

Festgestellt wurden lediglich folgende Punkte:

E-Mails an Frau X mit konfliktbezogenem Inhalt. Dieser Konfliktinhalt taucht auch in den anonymen, beleidigenden E-Mails auf.

Eine E-Mail an mich selbst, drei Monate nach der angeblichen Verleumdungs-E-Mail, mit dem Inhalt einer angeblichen Kampagne gegen Frau X.

Diese Umstände werden als belastend gewertet, sind jedoch entlastend zu interpretieren:

Der betreffende konfliktbezogene Inhalt war bereits vor dem Tatzeitraum öffentlich in verschiedenen Internetforen abrufbar und wurde dort von mehreren Nutzern diskutiert. Es handelt sich daher nicht um Täterwissen.

Zudem habe ich mir mehrfach Beleidigungen, Texte aus fremden Quellen sowie Gerichtsurteile selbst per E-Mail zugesandt. Dies belegt ein Verhaltensmuster der Dokumentation fremder Inhalte.
Die Selbst-E-Mails dienen der Sammlung und Archivierung externer Informationen und nicht der eigenen Planung oder Vorbereitung von Straftaten.


Inwiefern ist das entlastend? Wenn der Inhalt öffentlich ist? Handelt es sich dann um Allgemeinwissen? Also allein aus Inhalt keine Täterschaft möglich?

Inwiefern belegt die Selbstemail eine Tatplanung oder eigene Handlung, wenn sie 3 Monate nach Tathandlung erfolgt und auch passt zu einem Verhaltensmuster zur Dokumentation?


Ich bitte um Hilfe hinsichtlich der Würdigung solcher Gefundenen Material und Verteidigungsmoeglichkeiten.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von Salome22):
Ich stehe im Verdacht, Frau X (Geschäftsführerin eines Betriebs) verleumdet und beleidigt zu haben.
Es gibt wahrscheinlich eine Strafanzeige/ Strafantrag von Frau X, oder?
Und was sollst/kannst du nun tun, nachdem du Kenntnis von der Anzeige hast?

Zitat (von Salome22):
E-Mails an Frau X mit konfliktbezogenem Inhalt.
Das könnte bereits die Verleumdung/Beleidigung sein.

Zitat (von Salome22):
sind jedoch entlastend zu interpretieren:
Interpretieren werden das andere...nämlich die Ermittlungsbehörden.

Zitat (von Salome22):
Inwiefern ist das entlastend?
Das wird sich ergeben. Die Ermittlungsbehörde hat zu prüfen und zu werten...und letztlich zu entscheiden, was sich daraus nach Rechtslage als Strafmaß ergibt.
Da ist vieles denkbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Salome22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast die Frage total missverstanden. Es geht hier nicht darum, ob die Email beleidigend ist.

Es geht um die Indizienwirkung, um seine Autorschaft zu belegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19125 Beiträge, 10304x hilfreich)

Zitat (von Salome22):
Ich bitte um Hilfe hinsichtlich der Würdigung solcher Gefundenen Material und Verteidigungsmoeglichkeiten.

Das kann man doch gar nicht kompetent würdigen, wenn man nicht weiß, was für belastende Information vor der Durchsuchung des Computers vorhanden waren.

Zitat (von Salome22):
Auf meinem Computer konnten keinerlei Spuren der Nutzung anonymer Konten oder anonymer E-Mail-Adressen festgestellt werden.

Das finde ich z.B. entlastend.

Zitat (von Salome22):
E-Mails an Frau X mit konfliktbezogenem Inhalt. Dieser Konfliktinhalt taucht auch in den anonymen, beleidigenden E-Mails auf.

Das dagegen sehe ich z.B. als belastend.

Zitat (von Salome22):
Eine E-Mail an mich selbst, drei Monate nach der angeblichen Verleumdungs-E-Mail, mit dem Inhalt einer angeblichen Kampagne gegen Frau X.

Das sehe als neutral.

Aber wie ich es sehe, ist völlig egal.
Es kommt drauf an, wie die Justiz das sieht. Und die hat die ganze Akte vorliegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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