Guten Tag!
Helfen Sie mir bitte!
Kurz zum meinem Fall:
Wert der gestohlenen Ware: 39 euro, volljährig, nicht vorbestraft. Ausgesprochenes Hausverbot: 2 Jahre.
Ich möchte mich beim Filialleiter wegen Diebstahls schriftlich entschuldigen.
Soll ich das Geschehen widerspiegeln und erklären warum ich es getan habe oder reicht es nur zu sagen, dass meine Tat reut mich und ich verspreche, dass es nie wieder vorkommen wird? Kann ich auch meine Gefühle beschreiben und sagen, dass es das erste und das letzte Mal war und auch nicht geplannt?
Ich würde auch gerne um die Verminderung (wenn möglich, Aufhebung) des Hausverbots bitten.
Noch eine Frage zum Anhörungsbogen:
Wenn man selber den Brief an die Polizei schickt bevor man den Anhörungsbogen bekommen hat, in dem man die Tat zugibt und auf die Einstellung
des Verfahrens gegen Auflage einverstanden ist, bekommt man trotzdem ein Schreiben von der Polizei?
Kann man den Anhörungsbogen bei der Polizei persönlich abholen? (Ich habe Angst, dass mein Mann mich nicht versteht, wenn er darüber erfährt).
Welche Schreiben noch und von wem können noch kommen?
Ich bin sehr dankbar für Ihre Antorten!
Seitdem habe ich meine Ruhe verloren und kann nicht mehr das Leben genießen. Ich verzeihe mir nie...
Gruß,
Lili
Entschuldigungsschreiben beim Diebstahl
31. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2006 | 11:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldigungsschreiben beim Diebstahl
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#1
Antwort vom 31. März 2006 | 15:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilft mir jemand?...bitte...
#2
Antwort vom 31. März 2006 | 16:01
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
quote:Es ist Ihnen überlassen, wie Sie das Entschuldigungsschreiben formulieren. Wichtig in diesem Kontext ist, dass es aufrichtig und ehrlich gemeint ist.
Soll ich das Geschehen widerspiegeln und erklären warum ich es getan habe oder reicht es nur zu sagen, dass meine Tat reut mich und ich verspreche, dass es nie wieder vorkommen wird? Kann ich auch meine Gefühle beschreiben und sagen, dass es das erste und das letzte Mal war und auch nicht geplannt?Ich würde auch gerne um die Verminderung (wenn möglich, Aufhebung) des Hausverbots bitten.
quote:In der Regel bekommen Sie dennoch einen Anhörungsbogen. Sie können diesen dann entweder ausfüllen und den gleichen Inhalt wie in Ihrem Schreiben hineinschreiben oder auf Ihre Ausführungen in Ihrem Schreiben verweisen. Achten sollten Sie jedoch dabei, ob Sie auch wirklich alles wichtige genannt haben, was Sie sagen wollen. Im Anhörungsbogen müssen Sie aber zumindest Ihre persönlichen Daten angeben.
Wenn man selber den Brief an die Polizei schickt bevor man den Anhörungsbogen bekommen hat, in dem man die Tat zugibt und auf die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einverstanden ist, bekommt man trotzdem ein Schreiben von der Polizei?
quote:Theoretisch ist dies möglich, praktisch jedoch unwahrscheinlich. Das liegt darin begründet, dass Sie nicht wissen, wann in Ihrem Vorgang der Anhörungsbogen verschickt wird, somit wann Ihre Akte bearbeitet wird.
Kann man den Anhörungsbogen bei der Polizei persönlich abholen?
quote:Es kommen in der Regel noch Schreiben von der Staatsanwaltschaft wie diese in Ihrem Verfahren entschieden haben wird.
Welche Schreiben noch und von wem können noch kommen?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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