Entwendung eines Straßenschildes

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Maxisp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entwendung eines Straßenschildes

Guten Tag,
Ich habe gestern auf dem Heimweg nach einer Feier ein Baustellenschild im Grünstreifen liegen sehen. Da ich schon Mittelmäßig alkoholisiert war, hielt ich es für eine gute Idee diese einige Meter mit zu nehmen. Nach etwa 50 Metern hielt mich ein Auto an. In diesen befanden sich zwei Mittarbeiter von Nordschutz, welche in unsere Gemeinde eigentlich nur Platzverweis gegen Jugendliche Aussprechen im Namen der Gemeinde.
Diese nahmen mir das Baustellenschild daraufhin ab und nahmen meine Personalien auf. Dabei wurde nicht der Ursprungsort des Schildes protokolliert, mein Promillewert aufgenommen oder ähnliches. Als sie fertig waren sagten die beiden Herren, das dies eine ein Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr ist, sie das der Gemeinde vorlegen werden und diese dann entscheidet ob es zu einer Anzeige kommt.

Das Schild steht eigentlich in einer weniger Befahrenen Straße an einem kleinen Loch am Straßenrand welches aber auch noch zusätzlich abgesichert ist Sodass niemand es übersehen oder zufällig hinein Fallen könnte.
Nun meine Frage muss ich mit einer Anzeige rechnen und wie hoch ist das Strafmaß ungefähr? Habe zuvor noch keinen Kontakt mit der Polizei gehabt und falle noch unter das Jugendstrafrecht.

-- Editiert von Moderator am 01.05.2019 15:17

-- Thema wurde verschoben am 01.05.2019 15:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Maxisp ):
muss ich mit einer Anzeige rechnen

Ja



Zitat (von Maxisp ):
wie hoch ist das Strafmaß ungefähr?

Sofern keiner ins Loch gefallen oder gefahren ist, vermutlich eine kleine Geldstrafe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

vermutlich eine kleine Geldstrafe Nö - wir sind hier im Jugendstrafrecht. Also gibt es Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maxisp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich melde mich nun nochmal nach etwas über einem Monat, um eventuelle Lesern des Beitrages aufzuklären was passiert ist.
Es ist bislang rein gar nichts von der Gemeinde, Polizei oder ähnlichem eingegangen. Das Baustellen Schild liegt immer noch im Graben an welchen ich es zurückgelassen habe und die Baustelle ist mittlerweile wieder verschlossen und alles andere würde auch abgebaut. Somit wirkt es für mich zumindest als wäre es gar nicht gemeldet worden oder ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

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