Erfahrung Gerichtsverhandlung

28. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Caro27
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfahrung Gerichtsverhandlung

Hallo, ich hatte heute meine erste Gerichtsverhandlung wegen 8 fachen Betruges und die Richterin hat mich einfach nur fertig gemacht und ließ mich kaum zu Wort kommen. Sie fragte mich ob ich eine Ausbildung habe, als ich dies verneinte meinte sie wie das denn sein könne und sagte das ich einfach nur faul wäre. Habe ihr dann erklärt das ich trotzdem in meinem Leben schon gearbeitet habe, ich war die letzten Monate Arbeitslos, habe aber jetzt wieder eine Stelle. Das hat sie alles gar nicht interessiert sondern mir das Gefühl gegeben das ich ein Stück ******* bin.


Ich erklärte ihr auch das ich den Schaden wieder gut machen will, sobald ich jetzt wieder arbeiten gehe, da es mir vorher nicht möglich war durch die Arbeitslosigkeit. Daraufhin kam wieder so ein Spruch das ich nur zu faul wäre und es ja Arbeit genug gäbe und ich hätte auch früher Arbeit finden können. Auf die Frage warum ich keine Ausbildung gemacht habe sagte ich, dass ich nichts passendes gefunden habe. Da sagte sie auch das es genug Ausbildungsstellen gibt. Mag ja sein, aber wenn für mich persönlich nichts dabei ist kann sie mir doch nicht unterstellen das ich stinke faul sei.
Vor allem die Art wie sie es mir gesagt hat... sehr sehr unhöflich.

Dann fing ich an zu weinen, weil mir das alles zu viel wurde und da sagte sie wortwörtlich "jetzt heulen sie hier nicht so DUMM rum" ich bin fassungslos wie respektlos ich behandelt wurde und der Schock sitzt noch tief.

Ich habe mich mehrmals für meine Taten entschuldigt aber es hat sie einfach nicht interessiert. Sie war der Meinung das ich schön vom Staat leben würde, dabei habe ich ja eine neue Stelle. Ich habe nicht verstanden was ihr Problem war.
Habe am Ende 1 Jahr auf Bewährung erhalten, wahrscheinlich auch nur weil ich schon fast gebettelt habe mir noch eine Chance zu geben.
Mir ist klar das Richter auch mal strenger sein müssen aber das fand ich schon irgendwie respektlos....
Ich wollte nur mal meine Erfahrung teilen.




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Erfahrung die Sie vor Gericht gemacht haben, hindert Sie hoffentlich daran neue Straftaten zu begehen.
Alles Gute!

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 301x hilfreich)

So ist das nun wenn man 8 Fachen Betrug begeht – hier wird glaube ich keiner Mitleid haben. Sonst wären unsere Gerichte ja nutzlos ;)

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#3
 Von 
Caro27
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
So ist das nun wenn man 8 Fachen Betrug begeht – hier wird glaube ich keiner Mitleid haben. Sonst wären unsere Gerichte ja nutzlos ;)




Ich schrieb ja das mir klar ist das Richter auch mal strenger sein müssen, jedoch war es in meinen Augen respektlos die Art und Weise wie sie mit mir geredet hat.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Ja, kann sein...

Das kann hier von uns aber niemand beurteilen, da niemand dabei war. Man müsste es mal aus Sicht eines neutralen Dritten hören, der dabei war.

Genauso wie es Richter(innen) gibt, die übers Ziel hinausschiessen, gibt es dünnhäutige Angeklagte, oder welche (was ich jetzt Dir nicht unterstelle) die selbst zieml. respektlos sind, aber es nicht mal merken, weil sie das entsprechende Verhalten für völlig normal halten und sich dann wundern, wenn das Echo im selben Kaliber zurück kommt. Und es gibt eine Mischung aus alledem.

Was von dem es nun hier gewesen ist, können wir von hier aus wie gesagt nicht sehen.

Ich persönlich habe allerdings von allen Strafrichtern, die ich so in meinem Leben kennengelernt habe (30-40, schätze ich) nur einen einzigen erlebt der von Haus aus ungeniessbar war. Der war schwerer Alkoholiker.

Wie sah es denn bei dir mit Vorstrafen aus? Und wie hoch war der Gesamtschaden bei den acht Betrugsfällen?

Ohne Vorstrafen wäre 1 Jahr relativ knackig bei einer überschaubaren Schadenssumme

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#5
 Von 
Caro27
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ja, kann sein...

Das kann hier von uns aber niemand beurteilen, da niemand dabei war. Man müsste es mal aus Sicht eines neutralen Dritten hören, der dabei war.

Genauso wie es Richter(innen) gibt, die übers Ziel hinausschiessen, gibt es dünnhäutige Angeklagte, oder welche (was ich jetzt Dir nicht unterstelle) die selbst zieml. respektlos sind, aber es nicht mal merken, weil sie das entsprechende Verhalten für völlig normal halten und sich dann wundern, wenn das Echo im selben Kaliber zurück kommt. Und es gibt eine Mischung aus alledem.

Was von dem es nun hier gewesen ist, können wir von hier aus wie gesagt nicht sehen.

Ich persönlich habe allerdings von allen Strafrichtern, die ich so in meinem Leben kennengelernt habe (30-40, schätze ich) nur einen einzigen erlebt der von Haus aus ungeniessbar war. Der war schwerer Alkoholiker.

Wie sah es denn bei dir mit Vorstrafen aus? Und wie hoch war der Gesamtschaden bei den acht Betrugsfällen?

Ohne Vorstrafen wäre 1 Jahr relativ knackig bei einer überschaubaren Schadenssumme







Ich habe keine Vorstrafen und die Schadenshöhe beträgt 1.200 Euro und mir wird ein Bewährungshelfer bestellt.
Sie begründeten es damit, weil es gewerbsmäßiger Betrug sei und die mindeststrafe 6 Monate sind.


-- Editiert von Caro27 am 29.08.2019 07:50

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4310 Beiträge, 709x hilfreich)

Zitat:
Mir ist klar das Richter auch mal strenger sein müssen aber das fand ich schon irgendwie respektlos....


Ihre Betrügereien waren auch respektlos. Nehmen sie es an Anlass, sich zukünftig korrekt zu verhalten, dann stehen sie nie mehr als Angeklagter vor Gericht.

Wobei schon interessant wäre, wie ihr Verhalten war. Als Schöffin erlebte ich auch manchmal respektlose Angeklagte.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Zitat (von Caro27):

Ich habe keine Vorstrafen und die Schadenshöhe beträgt 1.200 Euro und mir wird ein Bewährungshelfer bestellt.
Sie begründeten es damit, weil es gewerbsmäßiger Betrug sei und die mindeststrafe 6 Monate sind.


Könnte man über Berufung nachdenken...

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#8
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 11x hilfreich)

Meine Meinung als Laie:
Ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Vorstrafe und bei dieser Schadenshöhe halte ich für zu hoch.
Ich würde das Urteil nicht annehmen und in Berufung gehen.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18878 Beiträge, 10194x hilfreich)

Das Problem wird sein, dass die Arbeitslosigkeit ein starkes Indiz dafür ist, dass die Betrügereien (bzw. der Gewinn daraus) planmäßig zur Finanzierung des Lebensunterhalts verwendet wurden. Das spricht für planmäßige kriminelle Energie.
Da drängt sich die Gewerbsmäßigkeit gerade zu auf.
Ein Fall hat die Mindeststrafe von 6 Monaten. 12 Monate für 8 Fälle sind da nicht außerhalb des Rahmens.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41930 Beiträge, 14641x hilfreich)

Ich teile @drkabos Einschätzung. Wenn man denn die Gewerbsmäßigkeit bejaht, dann ist die verhängte Strafe doch im allerallerunterstem Bereich.

Nur, weil ein Richter/eine Richterin eine straffe Verhandlungsführung hat, heisst das ja nicht, dass seine/ihre Urteile besonders scharf sind. Ich empfehle immer den Angeklagten, sich vor der eigenen Verhandlung mal eine Verhandlung bei "seinem" Richter anzuhören. Dann weiss man in etwa, was einen erwartet und peinliche nervige Tränenausbrüche erspart man allen, auch sich selbst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Die Gewerbsmäßigkeit würde ich auch erst mal als gegeben ansehen.

Man könnte aber dennoch mal einen Blick in die Akte werfen. Evtl. lässt sich ja irgendwas finden, womit man zum § 49 StGB und somit zu einer Strafrahmenverschiebung nach unten kommt.

Zitat:
im allerallerunterstem Bereich.


Naja, das ist ja immer relativ. Wenn man den eröffneten Regelstrafrahmen ansieht (6 Monate bis 10 Jahre), ja, natürlich.

Wenn man sich ähnliche Fälle und deren Urteile ansieht, ist es schon nicht mehr so "allerunterst".

Die C-Promi-Dame B.H., bekannt aus der einen oder anderen RTL II trashdoku, hat knapp 15.000 Euro ALG zu Unrecht bezogen, über einen Zeitraum den ich jetzt nicht mehr weiß, aber garantiert mehr als 1 Jahr. Da gab es grad mal 14 Monate z. Bew. für. ... um jetzt nur mal 1 Beispiel zu nennen.

Letztendlich ist in solchen Fällen eine "tat- und schuldangemessene" Gesamtstrafe zu verhängen. Wenn man bei einem Schaden von 1.200 Euro (wobei selbstverständlich klar ist, dass das nur eines von mehreren Strafzumessungskriterien ist) 12 Monate verhängt, was will man bei 120.000 € (also dem 100fachen) verhängen? 10 Jahre? 3-4 Monate weniger wären hier sicherlich drin gewesen.

Zitat:
Nur, weil ein Richter/eine Richterin eine straffe Verhandlungsführung hat, heisst das ja nicht, dass seine/ihre Urteile besonders scharf sind


Nein, natürlich nicht. Den Rat "über Berufung nachzudenken" hätte ich auch gegeben, wenn die Richterin die Liebenswürdigkeit in Person gewesen wäre, weil mir das Urteil halt etwas zu hoch deucht. Soweit man es ohne Akteneinsicht halt beurteilen kann



-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.08.2019 18:45

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