Hallo,
nach langem suchen auf diese Seite gekommen - ich hoffe ich bekomme eine Antwort auf meine Frage bitte, da im Net nichts gefunden.
Sachverhalt:
polizeiliche Vorladung aufgrund von Leistungskreditbetrug.
Voragng: Autohändler führte an meinem PKW Wartungsatbeiten Ende Juli 2007 auf meine Veranlassung durch. Zu diesem Zeitpunkt war ich Selbstständig und erwartete, wie jeden Monat, von meinem Kunden für die ausgeführten Tätigkeiten per Lastschrifteinzug einen monatl.Betrag von €3300,00 vor Steuer. Kunde bzw. Auftraggeber hat nAnfang August diese Lastschrift zzgl. zwei Monate davor im Wert von € 10.000,00 platzen lassen / zurückbelastet.
Nun konnte kein direkter Ausgleich bzw.der Anspruch des Autohauses getätigt werden. Ende Okt.07 wurde Gewerbe abgemeldet.
Zu diesem Zeitpunkt kam schon Mahnbescheid über den HausRae des Autohauses, wo ich Einspruck eingelgt hatte. ferner wurde dem Anwalt mitgeteilt, wie meine damalige finz.Situation war und er möge bitte Rücksicht üben und keine weiteren Kosten verursachen.
Nun flttert mir über die hiesige Polizeistation die Vorladung ins Haus, dieser ich auch befolgte.
Bei der Erkennungsdienstlichen Vernehmung ( Foto, Fingerabdruck )
wurde mir in einer rüden Art und Weise u.a. auch die Frage gestellt, ob ich Rauchen würde und welche Marke!!
Ist der Beamte hierzu berechtigt? Falls nein, welche Möglichkeiten habe ich gegen solche Art der Behandlung vorzugehen?
Im voraus herzlichen Dank für die Antwort(en)!
Erkennungsdienstliche Behandlung - Ist der Beamte hierzu berechtigt?
Hallo Martin,
fragen darf die Polizei, soviel sie will. Aber antworten musst Du überhaupt nicht (ausser Personalien, die musst Du angeben),
Du darfst sogar lügen.
Ein Vorgehen gegen unfreundliche Beamte ist zwar möglich, wird aber zu nichts führen.
MfG Stefan
@Stefan
herzlichen Dank für Deine Antwort. Wäre es hier evtl. sinnvoll eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben?
Der Polizeibeamte war im übrigen sehr unfreundlich
und diese Frage bezgl. Rauchen?
Gibt es hier eine klare Dienstanweisung für die Polizisten:???;
Mfg
Martin
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Sicher gibt es eine Dienstanweisung für Polizisten.
Die ist aber je nach Bundesland verschieden. Unfreundlichkeit oder einen rüden Ton...
Wie wollen Sie da den Dienstvorgesetzten von überzeugen?
Aber im übrigen ist auch fraglich ob hier die Gründe für eine Erkennungsdienstliche Behandlung vorlagen. Welche Gründe für die Behandlung wurden denn angeführt?
--- editiert vom Admin
Hallo,
angebliche Gründe laut Diensthabenden Beamten:
im Jahre 2001 lag eine Urkundenfälschung vor
(Hinweis: ich habe damals auf einem Kassenrezept handschriftlich ein Medikament dazugefügt, dieses war Verschreibungspflichtig ) und die damalige Dienststelle der Polizei hatte es versäumt, eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen.......!
Für mich mehr als fragwürdig!
Das klingt grundsätzlich nach einer ED-Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes (§81b StPO 2.Alternative), wobei ich Zweifel daran habe, dass ein derart lange zurückliegendes Verfahren und ein hinsichtlich des Vorsatzes durchaus noch in Frage zu stellenden Tatverdachts des Betrugs eher zweifelhaft. Ich würde die Polizei unverzüglich auffordern, die Daten zu löschen, da ein Grund zur Annahme weiterer, künftiger Straftaten nicht ersichtlich ist. In solchen Sachen kann auch der zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz weiterhelfen.
Ich kann mich DanielB nur anschließen.
Meiner Ansicht nach war die Behandlung zumindest nach § 81b 2. Altanative unzulässig.
Es erscheint mehr als fragwürdig ein derart altes Ermittlungsverfahren dafür aus der Kiste zu holen.
Der Hinweis sich an den oder die Landesbeauftrage für Datenschutz zu wenden macht durchaus Sinn.
Hallo,
ich danke allen die auf diesen Beitrag ein Feedback erteilt
haben und werde in den nächsten Tagen, nach o.g. Vorgehensweise, berichten, was hier zu dieser ED-Behandlung rausgekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Und jetzt?
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