Hallo ihr Lieben,
ich bin endlich meinen Messimieter losgeworden. Ich habe diesen mehrfach telefonisch bei der Polizei gemeldet wegen Bedrohungen und zum Schluss auch eine Anzeige gestellt, da er mir gedroht hatte, mich abzustechen. An diesem Tag, wo er die Drohung ausgesprochen hatte, hat er mir einen Brief gereicht, den ich lesen sollte. Dieser Brief hatte einen für ihn nachteiligen Inhalt, deren Schuld er mir zuweist. Daher auch die Drohung mich abzustechen, da ich Schuld dafür bin.
Ich habe diese Bedrohung angezeigt. Ich habe in meiner Anzeige deutlich gemacht, dass er diesen Brief, welchen er mir hingehalten hat, dass ich lesen soll, als Grund sieht mir zu schaden. Nun hat dieser Mensch als er eingeladen worden ist, eine Gegenanzeige gestellt. Dort behauptet er, dass ich den Brief heimlich genommen und gelesen habe. Ansonsten hätte ich dessen Inhalt nicht gewusst.
Ich wurde dann von der Polizei eingeladen zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 1. Alternative StPO. Am Telefon meinte der Polizist, dass wenn ich nicht kommen würde, er mich dann mit einer Streife abholen lasse. Der Brief kam direkt von der Polizei.
Ich bin da natürlich hingegangen, da ich Sorge hatte, dass die bei mir auf der Arbeit erscheinen. Der Brief kam Vorgestern an, also deutlich verspätet, da der Termin im Brief schon vorbei war.
Ich wurde wie folgt abgehandelt:
- Fingerabdrücke, alle Finger
- Handballenabdruck beider Hände
- Abdruck Innenseite beider Hände
- Aufnahme von Merkmalen (Narbe und einen blauen Punkt)
- Aufnahme von je 6 Fotos -> einmal mit Brille und einmal ohne Brille
Ich habe vor Ort gesagt, dass ich das übertrieben finde und eigentlich nicht bei allem mitwirken muss. Die Fraue meinte aber nein, das geht nicht anders.
Ich fühle mich verar..,.t. Dieser Mieter hat mich ständig bedroht und nichts wurde unternommen. Und jetzt werde ich behandelt wie ein Schwerkrimineller.
War diese Behandlung gerechtfertigt?
Erkennungsdienstliche Behandlung -> übertriebene Behandlung?
23. Dezember 2022
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Frage vom 23. Dezember 2022 | 13:56
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 19x hilfreich)
Erkennungsdienstliche Behandlung -> übertriebene Behandlung?
#1
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (131001 Beiträge, 41626x hilfreich)
Zitat :War diese Behandlung gerechtfertigt?
Normaler Ablauf einer ED würde ich sagen ...
Zitat :Und jetzt werde ich behandelt wie ein Schwerkrimineller.
Nicht mal ansatzweise.
#2
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 20:15
Von
Status: Gelehrter (10037 Beiträge, 2099x hilfreich)
Zitat :Normaler Ablauf einer ED würde ich sagen ...
sehe ich auch so
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Dezember 2022 | 09:54
Von
Status: Lehrling (1219 Beiträge, 201x hilfreich)
Zitat :War diese Behandlung gerechtfertigt?
Aus (Ihrer Sicht nicht) anscheinend nicht, der Anzeigende hat aber, wie Sie geschrieben haben, eben was ganz anderes geschildert.
Zitat :Dort behauptet er, dass ich den Brief heimlich genommen und gelesen habe.
Und wie sollen Sie das gemacht haben? Aus dem Briefkasten entnommen? Sogar vielleicht aus der Wohnung? Vermutlich wissen Sie gar nicht genau, was er ausgesagt hat. Vielleicht hat er auch behauptet, Sie würden ihm regelmäßig die Post klauen.
Aus Sicht der Polizei scheinen diese Maßnahmen anhand der Schilderungen eben gerechtfertigt, also es ist eine Frage der Sichtweise. Rechtmäßig waren Sie allerdings.
Zitat :Nun hat dieser Mensch als er eingeladen worden ist, eine Gegenanzeige gestellt. Dort behauptet er, dass ich den Brief heimlich genommen und gelesen habe. Ansonsten hätte ich dessen Inhalt nicht gewusst.
Falls der Mieter das einfach frei erfunden hat, könnte man eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen.
#4
Antwort vom 24. Dezember 2022 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (43137 Beiträge, 14826x hilfreich)
Voraussetzung für eine ED-Behandlung ist die Erforderlichkeit. Das schätzt die Ermittlungsbehörde ein. In welcher Form diese Datenerfassung vorgenommen wird, ist inzwischen einheitlich auf EU-Ebene geregelt. Der Fragesteller hat sich wohl nicht unbedingt über die Entscheidung grundsätzlich geärgert, sondern über die Art der Durchführung. Und da gibt es ein wenig ED-Behandlung nicht. Genauso wenig, wie es ein wenig Schwangerschaft gibt. Also, entweder ganz oder gar nicht.
wirdwerden
#5
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 13:08
Von
Status: Lehrling (1219 Beiträge, 201x hilfreich)
Das der Fragesteller aber einerseits mit der Maßnahme einverstanden gewesen sein soll, anderseits dies ja der Grund für seinen Post hier war bzw. ursächlich für seinen Eindruck:
Zitat :Und jetzt werde ich behandelt wie ein Schwerkrimineller.
erscheint mir etwas paradox. Von einer unfreundlichen Behandlung konnte ich nichts lesen.
#6
Antwort vom 28. Dezember 2022 | 23:41
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 342x hilfreich)
Hier ist für mich der Knackpunkt an der Geschichte. Entweder wurden hier grundlegende Schilderungen, die dem Forum überhaupt erst eine Ansatzmöglichkeit für sinnvolle Antworten bieten könnten, ausgelassen (wg. 202 StGB wird man nicht ED-behandelt) oder man hätte die Ladung ja bereits an sich in Frage gestellt (völlig unabhängig von den Details).Zitat :Ich habe vor Ort gesagt, dass ich das übertrieben finde
Persönlich hat dieser Beitrag keinerlei Motivation in mir erweckt, die restlichen Beiträge des TE zu durchforsten, also würde ich empfehlen, entweder die ganze Geschichte schlüssig zusammenzufassen oder einen anderen Weg als dieses Forum zu wählen.
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