Erkennungsdienstliche Maßnahmen wegen urintest positiv aber Blutest negativ

5. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
YungYove
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erkennungsdienstliche Maßnahmen wegen urintest positiv aber Blutest negativ

Hallo,
Ich wurde letztes Jahr im Dezember angehalten und habe einen Drogenschnelltest bei der Polizei gemacht (da ich dachte dass er eh negativ ist). Der Test hat ein positives Ergebnis für Marihuana angezeigt obwohl ich davor Monate lang nicht geraucht habe, und generell in dem Jahr höchstens 2 bis 3 mal. Der Test war also zu 100% falsch positiv. Ich war dann drei tage später bei Polizei und habe erneut Urin abgegeben und habe meinen Führerschein wieder bekommen. Der Bluttest danach war negativ. Trotzdem wurde ich dazu aufgefordert mich erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu unterziehen (Lichtbild und Fingerabdrücke). Ich war bereits vorher schon zwei mal wegen BTM aufgefallen:

2017 wurde ich mir 5 Extasy Tabletten auf einem Techno Festival als Fußgänger erwischt: Verurteilung 20 Tagessätze wegen nicht geringer Menga an Extasy.

2019 wurde ich mit 2 g Marihuana erwischt (Rhein-land-Pfalz), ebenfalls als Fußgänger. Das wurde fallen gelassen.

Ich habe Widerspruch gegen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen eingelegt aber die Polizei hat geantwortet dass dieser wahrscheinlich nicht durch geht und ich einen Widerspruchsbescheid bekomme, mit der folgenden Begründung:

Der Mahsan Test war positiv und ich bin in der Vergangenheit schon zweimal wegen BTM aufgefallen.

Sie geben mir nun die Möglichkeit den Widerspruch zurück zuziehen bevor der Bescheid geschrieben wird. Wenn der Bescheid kommt müsste ich dann klagen oder das ganze über mich ergehen lassen und zusätzliche 250 Euro wegen dem Widerspruch zahlen. Ich musste schon Verwaltungsgeld zahlen unter anderem 80 Euro dafür dass mein Führerschein für drei tage in eine Schublade gesteckt wurde.

Könnt ihr mir bitte erklären wie ich nun weiterhin gegen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen am besten vorgehen soll? Soll ich das ganze über mich ergehen lassen oder soll ich klagen? Muss ich mir dazu einen Anwalt in Verwaltungsrecht suchen? Ich fühle mich zu tiefst ungerecht behandelt. Da dieser falsch-positive Test nichts mit meiner Vergangenheit zu tun hat.

Ich habe folgende Argumentationspunkte vorzuweißen:

1. Dieser Test ist flasch positiv. Das so etwas passiert ist sehr häufig, dazu gibt es zahlreiche Studien. Zum Beispiel kann Ibuprofen oder Protonenpumpenhemmer einen flasch-positiven Test auslösen (ich bin übrigens studierter Biochemiker – Master of Science). Hier zum Beispiel eine Studie: (https://academic.oup.com/jat/article/38/7/387/2798054)
Es gibt auch zahlreiche deutsche Forumsbeiträge von Menschen denen das selbe passiert ist.

2. Mein Urin Test war negativ. Das wurde zwei mal gemessen. Immunoassay und HPLC. Wobei HPLC (High Performance Liquid Chromatography) ein sehr genaues Verfahren ist bei dem der Analyt (THC) schon im ppt (parts per trillion Bereich) gefunden werden kann.

3. Ich war am selben Abend noch bei meiner Freundin und habe mir Apotheken schnell Tests gekauft, weil ich das Ergebnis nicht glauben konnte. Die Apotheken Tests waren alle negativ. (Freundin als Zeuge und Beweißbilder von den Tests mit Datum). Außerdem war ich 3 tage später auf der Wache und habe nochmal Urin abgegeben, damit ich den Führerschein wieder bekomme, wobei der Test dann auch negativ war.

4. Die BTM Verstöße davor waren zwei mal in kleinem Maßstab und zwei mal nicht im Straßenverkehr. Extasy 5 Tabletten als Fußgänger 2017, 1,5 g Marihuana 2019. Diese Fälle sind lange her und haben nichts mit dem falsch positiven Ergebnis von Dezember 2021 zu tun.

5. Die Polizisten haben mir versichert dass es ihnen NUR auf den Bluttest ankommt.

6. Die Polizisten haben mich überredet den Urin Test zu machen, obwohl ich das zuerst verneint habe.

7. Die Anfrage ob ich einen zweiten Urin Test machen kann, wurde mit der Begründung „Da kommt sowieso das gleiche raus" abgelehnt.

Eine Sehr dumme Aussage von mir auf die Frage ob ich konsumiert habe, nachdem der Test positv anschlug, war allerdings: „eigentlich nicht, vor vielen Monaten vielleicht ein mal". Ich glaube das wurde auch notiert…

Also meine Fragen an Sie sind:

1. Wie soll ich weiterhin vorgehen

2. Wie hoch kann die Summe maximal werden (Schätzung) wenn ich weiterhin klage. Kann das zum Beispiel 5000 Euro kosten?

3. Wie stehen meine Chancen?

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

1) Urin(schnell)tests bei der Polizei sollten generell verweigert werden. Die sind IMMER freiwillig. Und wie bereits geschrieben sehr häufig fehlerhaft.

2) Die Anordnung einer Erkennungsdienstliche Maßnahme bedarf zwingend einer Straftat derer man beschuldigt wird (§ 81b StPO). Ich würde hier jeglicher mündlichen Aufforderung widersprechen und der Polizei mitteilen, man möge die doch bitte mit entsprechender Begründung wenn dann schriftlich anordnen. Meist erledigt sich das ganze dann nämlich von selbst. Das Märchen mit den extra Kosten erzählt die Polizei aber gerne um die Leute zu verunsichern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
YungYove
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,
Danke für deine Antwort aber ich habe schon Wiederspruch eingelegt und dieser wird laut Polizei mit Begründung: "urin positiv, btm Verstöße Vergangenheit" wahrscheinlich abgelehnt, außer die blöffen. Das nächste wäre dann eine Klage meinerseits soweit ich das richtig verstanden habe.

-- Editiert von YungYove am 05.07.2022 20:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von YungYove):
und dieser wird laut Polizei mit Begründung: "urin positiv, btm Verstöße Vergangenheit" wahrscheinlich abgelehnt


Das erstmal abwarten ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von YungYove):
urin positiv, btm Verstöße Vergangenheit


Der positive Urintest wurde ja durch einen negativen Bluttest "entwertet". Es hat schon seine Gründe warum die Schnelltests vor Gericht nicht verwertbar sind.

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