Ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch nach Strafanzeige?

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)
Ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch nach Strafanzeige?

Hallo,
wenn man Strafanzeige erstattet, ermittelt die Staatsanwaltschaft dann automatisch in dem Fall oder wird vorher von irgendwem überprüft ob der angezeigte Fall "ermittlungswert" ist?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
wird vorher von irgendwem überprüft ob der angezeigte Fall "ermittlungswert" ist?


Natürlich.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
Zitat:
wird vorher von irgendwem überprüft ob der angezeigte Fall "ermittlungswert" ist?


Natürlich.


Natürlich NICHT!!

Die Staatsanwaltschaft ist Herrin der Ermittlungen, dies bedeutet die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob die Anzeige "ermittlungswert" ist und stellt gegebenenfalls ein, nicht eine vorgelagerte Behörde, insbesondere nicht die Polizei. Einstellungen aus Opportunitätsgründen obliegen der Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Gründen


Marco Lott

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#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Marco Lott):


Die Staatsanwaltschaft ist Herrin der Ermittlungen, dies bedeutet die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob die Anzeige "ermittlungswert" ist und stellt gegebenenfalls ein,


Eben, das war ja die Frage. "ermittelt die Staatsanwaltschaft dann automatisch in dem Fall"

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

OK, dann sind wir uns ja einig, dann war es aber etwas missverständlich zitiert ;)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128622 Beiträge, 41006x hilfreich)

Wenn man sie bei der Polizei in der Wache erstattet, dann wird dort erst mal auf "Unsinningkeit" geprüft.
Wenn also einer Petrus ween dem schlechten Wetter anzeigen will, dann hat er Pech gehabt, dafür stehen die Beamten nicht mal auf.
Wenn hingegen einer Frau Merkel wegen Beihilfe zu Schleußertätigkeiten anzeigen will, dann wäre das ein Sachverhalt der entsprechend bearbeitet werden muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40688 Beiträge, 14398x hilfreich)

Genau genommen muss auch die Strafanzeige gegen Petrus aufgenommen werden, an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet werden. Die trägt dieses Verfahren dann nicht als Js-Sache ein, sondern als AR Sache (allg. Registratur, keine Straftat ersichtlich) und verfügt das Weglegen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Solange die Staatsanwalt die Tat noch nicht als AR oder JS Sache eingestuft hat, weil die Anzeige noch in Bearbeitung ist, dürfte der Anzeigende doch wahrheitsgemäß und ohne dadurch rechtliche Verfolgung durch den Angezeigten befürchten zu müssen (z. B. wegen Verleumdung oder so), behaupten, dass die "Staatsanwaltschaft gegen ... ermittelt", oder? Oder darf man das erst dann sagen, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache als JS eingestuft hat?

Und wie lange dauert so eine Einstufung in AR oder JS zumeist mindestens (nicht längstens) in etwa?

-- Editiert von Fragen123 am 30.01.2017 16:00

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40688 Beiträge, 14398x hilfreich)

Mal ein paar Ausführungen, wie es in der Praxis abläuft. Die Anzeigenerstattung erfolgt entweder direkt bei der Staatsanwaltschaft oder aber bei der Polizei. Wenn bei der Staatsanwaltschaft (also der Ermittlungsbehörde) direkt, wird je nach Sachverhalt die zuständige Abteilung ermittelt (Wirtschaftsvergehen, Jugendstrafsache, allg. Strafsache, Verkehrsstrafsache u.s.w.), dann dort dem Abteilungsleiter (in der Regel ein Oberstaatsanwalt) vorgelegt, der dann die Eintragung verfügt. Es kann auch sein, dass die Angelegenheit direkt dem Staatsanwalt vorgelegt wird, der die Eintragung verfügt. Der Vorgang bekommt also ein Az. Mal ein Beispiel: 11 Js 582/16. Dies bedeutet, dass das Verfahren in der Abteilung 11 geführt wird, und in dieser Abteilung der 582 Fall aus dem Jahr 2016 ist. Der Staatsanwalt schaut sich die Sache an, entscheidet, was er damit macht. Also bei Engängen direkt bei der Staatsanwaltschaft ist die Vorarbeit in ein paar Tagen erledigt. Je nach Belastung der Posteingangsstelle, der Geschäftsstelle u.s.w.

Wenn der Anzeigenerstatter sich der Hilfstruppe der Polizei bedient, und dort Strafanzeige erstattet bzw. die Polizei erhält anderweitig Kenntnis (Ladendieb auf frischer Tat ertappt, Polizei geholt, familiäre Gewalt u.s.w.), so legt sie eine Akte an, die eine TGB-Nr. bekommt. Häufig werden dann schon Vorermittlungen getätigt, so dass in kleinen Fällen der Staatsanwalt die entscheidungsreife Akte erstmalig auf den Tisch kommt. Beispiel: jemand klaut einen Lippenstift im Supermarkt und wird erwischt. Da wird der Polizeibeamte die Akte nicht zunächst zur Staatsanwaltschaft schicken, sondern den Dieb und die Zeugen vernehmen, und erst dann den Vorgang weiterleiten. Dann erfolgt der Einschreibungsvorgang eben etwas später.

So, ich hoffe, das hat geholfen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Das war sehr hilfreich, danke!

Wenn man jemanden wegen Untreue anzeigt, dann ist das ja keine Anzeige "gegen Petrus", oder? Ich meine um sowas zu prüfen, muss man doch zwangsläufig erstmal ein wenig ermitteln, oder? Wenn der Anzeigende zwar Beweise vorlegt, diese aber vor Gericht bekannterweise nicht standhalten als Beweis (Screenshot z.B.) ist das dann eine Anzeige gegen Petrus und kommt direkt in AR?

Und hat noch jemand einer Antwort darauf? =
Solange die Staatsanwalt die Tat noch nicht als AR oder JS Sache eingestuft hat, weil die Anzeige noch in Bearbeitung ist, dürfte der Anzeigende doch wahrheitsgemäß und ohne dadurch rechtliche Verfolgung durch den Angezeigten befürchten zu müssen (z. B. wegen Verleumdung oder so), behaupten, dass die "Staatsanwaltschaft gegen ... ermittelt", oder? Oder darf man das erst dann sagen, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache als JS eingestuft hat?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40688 Beiträge, 14398x hilfreich)

So etwas ist ein "Js-Verfahren." Allerdings wäre ich vorsichtig mit Behauptungen wie "die Staatsanwaltschaft ermittelt." Das Verfahren kann aus was für Gründen auch immer eingestellt worden sein, die Ermittlungen können abgeschlossen sein, die Akte inzwischen bei Gericht. Man sollte in so Fällen einfach die Klappe halten. Man kann ja auch, wenn man das nicht kann, schlicht und ergreifend sagen, man habe dies und jenes zur Anzeige gebracht. Das wäre der sichere und auch korrekte Weg.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So etwas ist ein "Js-Verfahren." Allerdings wäre ich vorsichtig mit Behauptungen wie "die Staatsanwaltschaft ermittelt." Das Verfahren kann aus was für Gründen auch immer eingestellt worden sein, die Ermittlungen können abgeschlossen sein, die Akte inzwischen bei Gericht. Man sollte in so Fällen einfach die Klappe halten. Man kann ja auch, wenn man das nicht kann, schlicht und ergreifend sagen, man habe dies und jenes zur Anzeige gebracht. Das wäre der sichere und auch korrekte Weg.


Ok, aber wenn man selbst der Anzeigende ist und weiß, dass die Ermittlunegn gerade noch laufen, dann dürfte man es doch sagen? Wenn das Verfahren eingestellt worden ist und man behauptet das dann trotzdem noch, ist der pot. Straftatbestand den man dann begeht Rufmord oder Verleumdung oder beides?

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