Hallo,
mein Exmann hat über seinen Anwalt versucht mich wegen Computerbetrug anzuzeigen.
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt.
Nun wirft mir sein Anwalt trotzdem vor, das ich schuldhaft gehandelt haben soll und stellt mir Anwaltskosten von 214,20 mit einer Zahlungsfrist von nicht mal einer Woche in Rechnung.
Ist das Ok?
Viele Grüße Ratsuche
Ermittlung Eingestellt / wer zahlt Anwaltskosten
25. Juli 2016
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Frage vom 25. Juli 2016 | 11:57
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Ermittlung Eingestellt / wer zahlt Anwaltskosten
#1
Antwort vom 25. Juli 2016 | 12:37
Von
Status: Praktikant (621 Beiträge, 300x hilfreich)
Zitat :Nun wirft mir sein Anwalt trotzdem vor, das ich schuldhaft gehandelt haben soll und stellt mir Anwaltskosten von 214,20 mit einer Zahlungsfrist von nicht mal einer Woche in Rechnung.
Ist das Ok?
Warum glaubst Du, dass es OK sein könnte?
Meine erste Reaktion an Deiner Stelle wäre eine mörderische Wut auf das das verleumderische Dreckspack, und ein korrespondierender Impuls, die Schuldigen zur Hölle und zurück zu verklagen.
Deshalb frage ich mich, welche Hintergrundinformationen über Deine konkrete Situation mir fehlen. Denn wenn Du überhaupt auf die Idee kommst, das der Anwalt sich nachvollziehbar verhält, dann könnten hier wichtige Details fehlen.
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 25.07.2016 12:43
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