Ermittlung Körperverletzung - Notwehr - kein Geld

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go473086-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlung Körperverletzung - Notwehr - kein Geld

Tag auch: zu meiner Geschichte:

am 4.8. war ich in ne Prügelei verwickelt. Eigentlich nichts Erwähnenswertes. Auf einem öffentlichen Platz wurde jemand von ner Gruppe anderer geschlagen und getreten und in meiner Zivilcourage habe ich die Polizei verständigt und diese Gruppe auch darauf aufmerksam gemacht, dass ich jetzt dort anrufe, damit die gleich von dem ablassen.
Während des Telefonats bin ich von einem Beteiligten konfrontiert worden, der mich bedrohte, das Gespräch zu beenden, was ich auch der Dame an der Zentrale klar gemacht habe, mit der ich noch im Gespräch war. Nachdem ich aufgelegt hatte schlug der Typ mir ins Gesicht und ich sagte zu ihm, er kann froh sein, dass ich so ein gutmütiger Kerl bin, sonst hätte ich mich gewehrt und dass er das sein lassen soll.
Ein zweiter Schlag folgte und ich hab mich gewehrt und ihm ebenso eine verpasst. Gleich drauf sind seine Leute auf uns zu und haben uns auseinandergerissen und im selben Moment kam die Polizei. Ich natürlich gleich zur nächsten Streife, und gesagt, ich hätte angerufen und das mich der Typ geschlagen hätte, haben die auch dokumentiert. Leichte Rötung erkennbar, etc. Der Typ hat natürlich die Fliege gemacht und ich konnte noch sehen, wie er schnell über den Platz lief, habe die Polizei drauf aufmerksam gemacht und die zweite Streife hat den auch gepackt.
Ich war übrigens eindeutig alkoholisiert.

Habe jedenfalls keine Anzeige erhoben, weil ich kaum verletzt war und der Hauptgeschädigte, wegen dem ich überhaupt anrief keine Aussage machen wollte. Daher wollte ichs auf sich beruhen lassen.

Gestern liegt ne Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung in meinem Briefkasten. Ich glaub ich spinn!!! Ich bin ja eigentlich jetzt Hauptgeschädigter und habs für gut sein lassen, weils nix wildes war und jetzt ermittelt man gegen mich?!

Hab heut angerufen und gesagt, dass ich nicht erscheine, soll man ja auch nicht, aber auf Nachfrage erzählte mir der ermittelnde Inspektor, dass automatische Anzeige wegen öffentlichem Interesse gemacht wurde, also nicht von Dritten. So ne *******.

Es hat mich also nicht irgendwer angezeigt, sondern die Polizei, weil ich so blöd war meine Personalien zu hinterlassen? Ernsthaft, wer will da noch helfen!

Das ich jetzt abwarten muss ist mir klar. Nichtsdestotrotz gast es mich an, dass ich womöglich noch ne Vorladung von der StA erhalten könnte.
Die Polizei kennt meine Geschichte, und es wäre absolut unplausibel, mich als Beschuldigten handzuhaben.

Problem ist, sollte es vor Gericht gehen, habe ich als weit über 21jähriger Azubi keine Mittel, mir Rechtsbeistand zu beschaffen.

Falls es soweit kommt, wie komm ich da durch? Ich kann mir definitv keinen Anwalt leisten :-(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Falls es soweit kommt, wie komm ich da durch? Keine Ahnung - wenn Sie keinen Anwalt haben, müssen Sie sich selbst verteidigen, womit die meisten Laien schlicht überfordert sind. Ansonsten kann man nur raten, vor einer Verhandlung zumindest Akteneinsicht zu nehmen - das klappt manchmal auch ohne Anwalt oder man beauftragt einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht (das kostet sehr viel weniger als die Verteidung durch einen Anwalt). Aber klüger wäre es, irgendwie das Geld für eine Verteidigung zu besorgen...
Nichtsdestotrotz gast es mich an, dass ich womöglich noch ne Vorladung von der StA erhalten könnte. Warum sollte der Staatsanwalt Sie vorladen - um sich Ihr Schweigen anzuhören?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Hab heut angerufen und gesagt, dass ich nicht erscheine,


Was den Nachteil hat, dass Deine Version der Geschichte nicht in die Akte kommt.

Zitat:
Die Polizei kennt meine Geschichte


Allenfalls rudimentär von dem Abend. Das ersetzt keine ordentl. Vernehmung.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von go473086-94):
Hab heut angerufen und gesagt, dass ich nicht erscheine, soll man ja auch nicht,


So ist das, wenn halt immer pauschal gesagt wird "keinesfalls bei der Polizei aussagen".

Somit kennt die Polizei halt nicht deine Sicht der Geschichte. Könnte in deinem Fall halt eventuell doch durchaus Sinn machen, auszusagen. Das Risiko ist eben, dass es sein kann, dass du dich durchaus einer Körperverletzung strafbar gemacht hast, und es nicht nur Notwehr war.

Sicher scheint mir nur, dass Abwarten keine Option ist. Weil dann kommt es mit ziemlicher Sicherheit zu einer Strafe. Entweder du gehst das Risiko ein und erzählst deine Sicht der Geschichte, oder du besorgst halt doch das Geld für einen Anwalt.

Wenn ein wirklich lupenreines Führungszeugnis/Register für deine berufliche Karriere notwendig ist, würde ich persönlich zu letzterem tendieren, wenn nicht würde ich ersteres riskieren.

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