Ermittlung

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
t2015
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlung

Hallo,

eine Strafanzeige wurde gegen mich erstattet wegen VERDACHT der Üblen Nachrede und Verleumdung.

Sachverhalt: Seit 4 Mon. läuft bei einem Makler (zu Recht) eine kleine ****storm mit 1-Stern Bewertung über das Google-Poral.

Sicher aber ich habe mit diesem ****storm nichts zu tun, dennoch ich kann aus eigene Erfahrung diese Bewertungen unterschreiben.

Vor 3 Jahre hat er bei mir gemeldet und wollte mein Objekt unverbindlich vermarkten, kurz danach musste ich ihn kündigen, als Rache hat er mich so zusagen gestalkt mit üblen Nachrede und Verleumdung, darauf hin habe ich ein Strafanzeige erstattet, die wurde eingestellt, da unwahrscheinlich dass noch etwas kommt zwischen uns.

ca. 8 mon. später wurde das nicht bewohnte Objekt in einem idyllischen Dorf, Opfer eine Brandstiftung die nicht geklappt hat.
Danach musste ich feststellen, dass er mich ständig anonym kontaktiert unter eBay-kleinanzeigen. Plötzlich macht er deutlich um wem es sich handelt (Psychopat).
Jetzt aber bin ich angezeigt wegen Verdacht die nicht richtig ist.

Fragen:

Wie kann die Polizei ein Anzeige wie diese stattgeben und mich zu Vernehmung als Beschuldigte ein Vorladung senden?
Soll ich die Sache an einem Rechtsanwalt übergeben oder soll ich ein Unterlassungserklärung schicken=> einstweilige Verfügung?

Ich muss hier sagen, dass er sehr problematisch ist, aber alles was ich hier geschrieben hab macht allein die Ehefrau übers Internet, nicht er. Sie sieht genau so aus wie die Ex-Frau in das Horrorhaus in Höxter, die beide zusammen bilden ein sehr ähnlichen Profil :(

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Wie kann die Polizei ein Anzeige wie diese stattgeben


Warum sollte die Polizei einer Strafanzeige gegen Sie nicht nachgehen (dürfen) ?

Zitat:
und mich zu Vernehmung als Beschuldigte ein Vorladung senden?


Weil es dem deutschen Recht enspricht, einem Beschuldigten einer Straftat Gelegenheit dazu zu geben sich dazu zu äußern. Und solange ein Anfangsverdacht auf eine Straftat gegeben ist, muß(!) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Und derjenige wird ja wohl irgendeinen schlüssigen Sachverhalt geschildert haben. Der Rest liegt dann übrigens nicht in den Händen der Polizei sondern denen der Staatsanwaltschaft.

Zitat:
Soll ich die Sache an einem Rechtsanwalt übergeben oder soll ich ein Unterlassungserklärung schicken=> einstweilige Verfügung?


Strafanzeigen lassen sich nicht mit Unterlassungsverfügungen aus der Welt schaffen. Ob Sie die Sache einem Anwalt übergeben wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Die Kosten dafür bekommen Sie von niemandem erstattet (sofern das Verfahren eingestellt wird).

Zitat:
Sie sieht genau so aus wie die Ex-Frau in das Horrorhaus in Höxter


Und was hat das Aussehen mit der Strafanzeige zu tun?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.10.2016 17:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
t2015
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wie kann die Polizei ein Anzeige wie diese stattgeben

Zitat:
Warum sollte die Polizei einer Strafanzeige gegen Sie nicht nachgehen (dürfen) ?


Die Frage bezieht sich um die Anzeige wegen Verdacht (was ja im Vorfeld geprüft werden kann und muss) und nicht um mich.

Zitat:
Strafanzeigen lassen sich nicht mit Unterlassungsverfügungen aus der Welt schaffen. Ob Sie die Sache einem Anwalt übergeben wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Die Kosten dafür bekommen Sie von niemandem erstattet (sofern das Verfahren eingestellt wird).


Mir geht es hier überhaupt nicht um die Strafanzeige, sondern um die Stalking.

Erst wurde der erteilte Maklerauftrag gekündigt und auf Unterlassung jegliche Kontakt hingewiesen, dennoch erfolgten 2 J anonyme Kontakt, es wurde wieder auf Unterlassung jegliche Kontakt hingewiesen. Jetzt ein Jahr später die falsche Anzeige wegen Verdacht. Ich denke es reicht so für kostenpflichtige Unterlassungsanspruch.

Zitat:
Und was hat das Aussehen mit der Strafanzeige zu tun?


Nicht nur das Aussehen, sondern auch der Verhaltungsmuster, auch in die Bewertungen haben anscheinend anderen die selbe Probleme gehabt.

Zu erwähnen nur, während die Besichtigungen gab Anhaltspunkte und Alarmsignale zu die sofortige Kündigung und Hausverbot zu erteilen, diese aber erfolgte nach kurze Überlegung per E-Mail, was danach löste ein außgewöhnliche Wut und Rache Lust mit bis heute Stalking-Züge.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von t2015):
Die Frage bezieht sich um die Anzeige wegen Verdacht (was ja im Vorfeld geprüft werden kann und muss)

Und genau das von Dir geforderte das macht man ja jetzt offenbar:
Zitat (von t2015):
ein Anzeige wie diese stattgeben und mich zu Vernehmung als Beschuldigte ein Vorladung senden?




Zitat (von t2015):
Soll ich die Sache an einem Rechtsanwalt übergeben

Wäre in dem Falle sinnvoll, der könnte hier tatsächlich verhindern, das man sich um Kopf und Kragen redet.

Alternativ könnte man den Termin auch absagen (schriftlich, ohne weitere Begründung) oder aber schriftlich mitteilen, das man den Tatvorwurf vollumfänglich bestreitet.
Es sei denn man hat so etwas wie das hier
Zitat (von t2015):
Sie sieht genau so aus wie die Ex-Frau in das Horrorhaus in Höxter, die beide zusammen bilden ein sehr ähnlichen Profil
oder das hier
Zitat (von t2015):
während die Besichtigungen gab Anhaltspunkte und Alarmsignale zu die sofortige Kündigung und Hausverbot zu erteien
schon mal so geäußert, das andere das mitbekommen haben. Dann wäre der Vorwurf möglicherweise zutreffend.



Zitat (von t2015):
Ich denke es reicht so für kostenpflichtige Unterlassungsanspruch.

Wie gedenkt man denn das ganze mit den 2ährigen anonymen Kontakt gerichtsfest zu beweisen?



Zitat (von t2015):
Jetzt ein Jahr später die falsche Anzeige wegen Verdacht.

Die Anzeig ist bereitsgestellt, damit hat sich die Verfügung erledigt, da die Anzeige nicht verhindert werden kann.
Deweiteren wird ein Gericht auch nicht per Verfügung das stellen von Anzeigen mit "Verdacht auf" untersagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
t2015
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wiederhole gerne, der RA wird beauftragt mit Unterlassungserklärung/Einstweilige Verfügung, der Rechtsverfolgung kann man nicht verbieten, aber nicht wegen Google-Bewertungen die er im Vorfeld über Google prüfen könnte.

Für die Anzeige brauche ich kein RA und mach mir keine Gedanken darüber, bin aber überrascht wie solche UNkonkrete Verdacht, eine Anzeige gegen eine nicht vorbestrafte Person, rechtfertigt.

Überraschend auch, dass alle Bewertungen sind sachlich und rechtlich legitim im Rahmen der Meinungsaußerung, die sind aber defintiv nicht von mir.

Die anonmyme Anfragen über eBay-kleinanzeige sind gesichert, die Ehefrau gab sich am Ende persönlich zu kennen.

Das Objekt ist schon all verkauft wurde und ich wohne seit länge 100en von km weg, also die Sache ist komplett abgeschlossen und bekome jetzt noch unbrauchbare Resonanzen von ein Makler der mich vor 3 Jahre gebeten hat mein Objekt zu verkaufen.

Zitat:
schon mal so geäußert, das andere das mitbekommen haben. Dann wäre der Vorwurf möglicherweise zutreffend.


Es ist mir nicht mal Wert über die Sache zu reden, nur hier anonyme Angaben.
Die Anzeige bezieht sich um Bewertungen seit Juni 2016, wo ich "fast" diese Erlebnisse vergessen habe. Ich bin wirklich fassungslos, es wird langsam wie im Film "Eine verhängnisvolle Affäre".

0x Hilfreiche Antwort

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