Ermittlungen wg.Betrugsverdacht

13. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
mafeld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungen wg.Betrugsverdacht


hallo, ich habe eine Frage , bei mir werden ermittlungen seitens der Krankenkasse wg . angebl. Betrugsverdacht geführt. Ich gebe zu, ich bin nicht ganz unschuldig, ich habe eine Zweitperson als
Haushaltshilfe angegeben, die diese Arbeit aber nicht verrichtet hat. Das ganze ist allerdings, durch einen groben Irrtum meinerseits entsstanden. Die andere Person hat die gesamten Tätigkeiten ausgeführt. Es handelt sich um einen geringfügigen Betrag, in höhe von 750 Euro Ich möchte mich nun nicht weiter in die Angelegenheit verstricken und beabsichtige einen Anwalt einzuschalten.
Meine Fragen,
was kann mich eventuell erwarten?
Ich habe noch nie Erfahrungen mit der Justiz gemacht.
Kann man solch ein Verfahren abblocken?
Ich habe da schon öfters was von einem Strafbefehl gelesen.
Soll ich besser einen RA für Strafrecht oder für Verfahrensrecht
beauftragen? Ich habe nämlich das Gefühl, hier soll von eigenen
Fehlern der KK abgelenkt werden, und hier werden die Kompetenzen der KK ganz gewaltig überschritten.
Desweiteren hat sich die KK mehrere Fehler insgesamt bei Ihren Bearbeitungen erlaubt, sowie den Datenschutz ständig verletzt

. Ist es sinnvoll den Anwalt gleichzeitig mit der Prüfung zu beauftragen. Vielen dank für die Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wäre hier angebracht.

Ein Strafbefehl wird immer dann erlassen, wenn eine Hauptverhandlung (u.a. !!) wegen der klaren Sach- und Rechtslage nicht für nötig erachtet wird.

Da aber offensichtlich in Ihrer Sache noch viele Sachen ungeklärt sind, bzw. gegenseitige Vorwürfe erhoben werden, sollte eher eine klärende Hauptverhandlung anberaumt werden.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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