Ermittlungsverfahren BTM - Wie lange kann das andauern?

28. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Manfred Rudolf
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren BTM - Wie lange kann das andauern?

Guten Tag,

Wie lange kann ein Ermittlungsverfahren wegen BtmG Erwerb andauern? Ist es nicht so, das Zeit die Ermittlungsbehörden einschränkt? Hausdurchsuchungen sind nach 6 Monaten ohne hinreichende bzw tatsächliche Anhaltspunkte auf weitere Straftaten rechtswidrig, können daher nicht vollzogen werden. Kann es sein, dass Ermittlungen explizit in BTMG Erwerb über drei Jahre und mehr dauern, ohne das der Beschuldigte in dieser Zeit über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wird? Besteht die rechtliche Grundlage für eine Durchsuchung aufgrund eines BtmG Erwerbs von über drei jahren und mehr? Würden die Ermittlungsdaten auch im INPOL/POLAS vermerkt sein?Im Voraus dankend

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hausdurchsuchungen sind nach 6 Monaten ohne hinreichende bzw tatsächliche Anhaltspunkte auf weitere Straftaten rechtswidrig,

Ich glaube, da haben Sie etwas falsch interpretiert. Ein 6 Monate alter Durchsuchungsbeschluß darf nicht mehr vollzogen werden. Es kann aber ein neuer Beschluß erlassen werden (dazu müssen dann aber natürl. Gründe vorliegen, daß ist richtig)

Prinzipiell ist die Dauer eines Ermittlungsverfahrens nur durch § 78 StGB (also die Verfolgungsverjährung) beschränkt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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